FAQ – Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine App?
Ja, es gibt eine FINEXITY-App, die sowohl im iOS App Store von Apple und für Android User im Google Play Store verfügbar ist.
Mit der App haben Sie noch komfortableren Überblick über Ihr Portfolio, können jederzeit digitale Anteile handeln und sind immer auf dem neuesten Stand über alle Wertentwicklungen. Die App ist durch einen zusätzlichen Sicherheits-PIN geschützt.
Wie kontaktiere ich FINEXITY?
Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch montags bis donnerstags von 10:00-19:00 Uhr, freitags von 10:00-18:00 Uhr unter +49 40 822 177 20. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Alternativ erreichen Sie uns jederzeit per Mail unter support@finexity.com. Dort kümmern wir uns innerhalb kürzester Zeit um Ihr Anliegen.
Wie kann ich meinen Account löschen?
Sollten Sie entschieden haben, dass Sie das Angebot der FINEXITY-Plattform nicht in Anspruch nehmen und Ihren Account endgültig löschen wollen, können Sie dies ganz einfach selbst in Ihrem Dashboard tun.
Klicken Sie dazu rechts oben im Konto-Bereich auf "Einstellungen" und dann auf den Unterbereich "Account löschen".
Achtung! Wenn Sie den Löschvorgang durchführen, werden Ihre Account-Daten bei uns unwiederbringlich gelöscht.
Wie kann ich mich identifizieren?
Wir sind verpflichtet, für die Kontoeröffnung eine Identifizierung durchzuführen, die den Grundlagen des Geldwäschegesetzes (GwG) entspricht. Durchführen können Sie dies auf zwei Wegen: digital oder in der Postfiliale. Beide Verfahren sind rechtskonform, sicher und kostenlos für Sie.
Wenn Sie lieber in eigener Person den Identitätsnachweis erbringen möchten, können Sie sich mit dem POSTIDENT Verfahren der Deutschen Post in der Filiale ausweisen. Laden Sie sich dazu einfach die notwendige PDF-Datei während des Identifizierungsprozesses auf der FINEXITY-Plattform herunter und drucken Sie diese aus. Mit dem ausgedruckten PDF-Dokument und Ihrem Personalausweis besuchen Sie eine Post-Filiale Ihrer Wahl und identifizieren Sie sich vor Ort.
Wenn Sie die digitale Authentifizierung bevorzugen, nutzen Sie den Onlinedienst IDnow und identifizieren sich online via Web oder über die IDNow App. Sie benötigen dazu nur einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone. Auf der Partnerseite von IDNow können Sie sich per Experten-Video-Chat mit Ihrem Personalausweis innerhalb weniger Minuten identifizieren.
Wie kann ich den Newsletter abonnieren, verwalten und abbestellen?
Sobald Sie sich auf FINEXITY.com kostenfrei registriert haben, sind Sie aktiver Teil unseres wöchentlichen Haupt-Newsletters.
Alle Newsletter können Sie ganz einfach in Ihrem Account (rechte obere Ecke) im Dashboard abonnieren und verwalten. Klicken Sie auf die Rubrik "E-Mail-Abo". Dort können Sie durch Anklicken weitere ausgewählte Newsletter abonnieren und Ihre Einstellungen verwalten.
Abonnierte Newsletter können Sie außerdem verwalten oder abbestellen, indem Sie in der Newsletter-E-Mail ganz nach unten scrollen. Dort finden Sie im Footer einen Link "Newsletter verwalten / abbestellen". Mit einem Klick darauf gelangen Sie in den Verwaltungsbereich Ihrer Newsletter-Abonnements. Dort können Sie durch Anklicken ausgewählte Newsletter verwalten oder abbestellen.
Wie erstelle ich ein Passwort?
Sie werden direkt bei der Registrierung gefragt ein Passwort Ihrer Wahl zu vergeben. Wählen Sie ein schwer zu erratendes Passwort aus mindestens sechs Zeichen, möglichst mit einer Kombination aus Groß-und Kleinschreibung, Zahlen und Sonderzeichen.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen, können Sie es über die Passwort vergessen-Funktion ganz einfach zurücksetzen und sich ein neues Passwort vergeben.
Wie registriere ich mich?
Registrieren können Sie sich über die Webseite https://finexity.com/register. Zum Erstellen Ihres Accounts geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein und vergeben ein sicheres Passwort. Nun müssen Sie nur noch Ihre Email-Adresse bestätigen – dazu schicken wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail. Im Anschluss können Sie sich einloggen, Ihre persönlichen Daten vervollständigen und auf dem Marktplatz ab 500 Euro investieren.
Die Registrierung bei FINEXITY ist komplett kostenfrei. Bereits nach wenigen Klicks haben Sie in kürzester Zeit den vollen Zugriff auf Ihr persönliches Dashboard.
Sind tokenisierte Schuldverschreibungen von FINEXITY prospektpflichtig?
Nein. Die Finexity-Token sind – aufgrund der Übertragbarkeit und der (potenziellen) Handelbarkeit auf einem Zweitmarkt – als Wertpapiere i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Nr. 44 der Richtlinie (EU) 2014/65 (MiFID II) und § 2 Nr. 1 WpPG i.V.m. Art. 2a Verordnung (EU) 2017/1129 zu qualifizieren, sodass sie nicht den Bestimmungen des Vermögensanlagegesetzes unterliegen.
Die Schulverschreibungen werden von den jeweiligen Objektgesellschaften begeben, die als Emittenten der entsprechenden Schuldverschreibung fungieren. Die Objektgesellschaften unterliegen keiner Prospektpflicht, sondern bewegen sich innerhalb der einschlägigen Prospektausnahmebestimmungen. Diese Ausnahmebestimmungen ergeben sich aus der unmittelbar anwendbaren ProspektVO i.V.m. dem WpPG.
Was bedeutet Tokenisierung?
FINEXITY bietet Investor*innen die Möglichkeit, in verschiedene tokenisierte Sachwerte wie Immobilienkapitalanlagen zu investieren. Durch die Blockchain-basierte Tokenisierung hat FINEXITY die Möglichkeit, rechtmäßige Besitzansprüche protokollieren und gleichzeitig den Handel dieser Besitzansprüche abbilden zu können.
Der Sachwert wird durch das eingesammelte Geld sowie durch die 65-Prozent-Finanzierung mit einer Bank gekauft. Auf der Blockchain wird ein digitaler Anteil zu je einem Euro abgebildet. Aus der erfolgreichen Finanzierung resultieren Token in Höhe des Finanzierungsvolumen. Jede*r Anleger*in bekommt Token in Höhe seiner Investition ausgeschüttet. Der Sachwert wird somit tokenisiert (Asset Backed Tokens).
Das Konstrukt mit seinen unterschiedlichen Parametern setzen wir mit Smart Contracts um. In diesem digitalen Vertrag sind die Bedingungen der Kapitalanlage festgeschrieben. Nach Ausgabe der Token an die Anleger*innen erhalten wir ein protokolliertes Orderbuch, mit dem wir in der Lage sind, rechtmäßig zu identifizieren, wer zum aktuellen Zeitpunkt investiert ist. Über unseren Marktplatz können Anleger*innen ihre Anteile direkt anderen Anleger*innen zum Verkauf anbieten.
Was bedeutet Tokenisierung?
FINEXITY bietet Investor*innen die Möglichkeit, in verschiedene tokenisierte Sachwerte wie Immobilienkapitalanlagen zu investieren. Durch die Blockchain-basierte Tokenisierung hat FINEXITY die Möglichkeit, rechtmäßige Besitzansprüche protokollieren und gleichzeitig den Handel dieser Besitzansprüche abbilden zu können.
Der Sachwert wird durch das eingesammelte Geld sowie durch die 65-Prozent-Finanzierung mit einer Bank gekauft. Auf der Blockchain wird ein digitaler Anteil zu je einem Euro abgebildet. Aus der erfolgreichen Finanzierung resultieren Token in Höhe des Finanzierungsvolumen. Jede*r Anleger*in bekommt Token in Höhe seiner Investition ausgeschüttet. Der Sachwert wird somit tokenisiert (Asset Backed Tokens).
Das Konstrukt mit seinen unterschiedlichen Parametern setzen wir mit Smart Contracts um. In diesem digitalen Vertrag sind die Bedingungen der Kapitalanlage festgeschrieben. Nach Ausgabe der Token an die Anleger*innen erhalten wir ein protokolliertes Orderbuch, mit dem wir in der Lage sind, rechtmäßig zu identifizieren, wer zum aktuellen Zeitpunkt investiert ist. Über unseren Marktplatz können Anleger*innen ihre Anteile direkt anderen Anleger*innen zum Verkauf anbieten.
Wie schalte ich meine E-Wallet frei?
In nur 3 Schritten können Sie sich für Ihre E-Wallet und den Sekundärmarkt freischalten.
- In Ihrem Konto (Icon oben rechts auf dem Dashboard) wird Ihnen eine virtuelle Geldbörse eingeblendet. Mit dem Klick auf die Geldbörse oder die Schaltfläche zum Aktivieren der E-Wallet starten Sie die Freischaltung für den Sekundärmarkt, inklusive E-Wallet.
- Für die Freischaltung benötigen Sie eine Identifikation, die Bestätigung Ihrer Mobilfunknummer und Angaben zu Ihren Erfahrungen und Kenntnissen. Falls Sie dies bereits durchgeführt haben, sind die Schritte für Sie bereits erledigt.
- Aufgrund von aufsichtsrechtlichen Gründen wird eine interne Prüfung Ihrer Angaben ggfs. durchgeführt. Nach Freigabe erhalten Sie unmittelbaren Zugang zu Ihrer E-Wallet und können Einzahlungen tätigen.
- Als verifizierter Sekundärmarktnutzer besitzen Sie Ihr eigenes Referenzkonto inkl. eigener IBAN- Kontonummer.
Wie kann ich über den FINEXITY-Sekundärmarkt digitale Anteile kaufen?
Interessieren Sie sich für den Kauf von digitalen Anteilen tokenisierter Wertpapiere, können Sie über die Detailseite jedes für den Sekundärmarkt freigeschalteten Projekts ein Kaufangebot einstellen.
Finden Sie dort bereits ein Verkaufsangebot vor, dessen Konditionen Ihre Erwartungen erfüllt, können Sie dieses direkt akzeptieren und den Kauf von digitalen Anteilen durchführen. Um ein eigenes Kaufangebot einstellen zu können, müssen Sie zuvor Guthaben auf Ihre E-Wallet einzahlen.
Nimmt ein Verkäufer Ihr Kaufangebot an, wird der Gesamtkaufpreis von Ihrer FINEXITY E-Wallet abgebucht und die digitalen Anteile an Sie übermittelt.
Gibt es eine Mindesthaltezeit für mein Investment?
Nein, Sie haben die Möglichkeit Ihre digitalen Anteile jederzeit auf unserem FINEXITY Marktplatz zum Verkauf anzubieten.
Wie wird der indikative Tokenwert (ITV) berechnet?
Der indikative Tokenwert (ITV) spiegelt den aktuellen indikativen Vermögenswert pro Token wider. Dieser umfasst die aktuelle Gewinnbeteiligung basierend auf dem aktuellen Marktwert des Referenzwertes (Sachwert), das am Stichtag relevante Bankguthaben, die nicht amortisierten Akquisitions- und Exitkosten, jegliche ausstehende Managementgebühren als auch alle weiteren Verbindlichkeiten.
Die Angaben wurden von der Emittentin nach bestem Wissen und Gewissen berechnet. FINEXITY hat keinen Einfluss auf die Werte. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Gibt es auf dem FINEXITY-Sekundärmarkt Grenzen und Limits?
Auf dem FINEXITY-Sekundärmarkt gilt die Mindestabnahmemenge von 500 digitalen Anteilen.
Ein Kauf- bzw. Verkaufsangebot muss mindestens 500 digitale Anteile umfassen – diese Grenze gilt analog für das Annehmen eines bestehenden Kauf- oder Verkaufsangebots.
Wie kann ich meine digitalen Anteile über den FINEXITY-Sekundärmarkt verkaufen?
Sind Sie im Besitz von digitalen Anteilen tokenisierter Wertpapiere und entscheiden sich für den Verkauf Ihrer Investment-Token, können Sie über die Detailseite jedes für den Sekundärmarkt freigeschalteten Projekts ein Verkaufsangebot einstellen.
Finden Sie dort bereits ein Kaufangebot vor, dessen Konditionen Ihre Erwartungen erfüllt, können Sie dieses akzeptieren und den Verkauf ihrer digitalen Anteile durchführen. Alternativ können Sie ein eigenes Verkaufsangebot einstellen.
Nimmt ein Käufer das Angebot an, wird der Verkauf eingeleitet: Ihre digitalen Anteile werden an den Käufer übermittelt und der Verkaufserlös Ihrer E-Wallet gutgeschrieben.
Wie wird der Token Market Price (TMP) berechnet?
Der Token Market Price (TMP) stellt den tagesaktuellen Token-Kurs dar.
Dieser ist der gewichtete Durchschnitt aller am Vortag (00:00 - 23:59 Uhr) gehandelten Token des jeweiligen Projekts.
Ist die FINEXITY-Blockchain dezentral?
Die FINEXITY-Blockchain ist eine private permissioned Blockchain auf Ethereum. Damit richten wir uns nach den strengen finanzregulatorischen Anforderungen in Deutschland. Dies garantiert rechtliche Sicherheit für unsere Investoren.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher keine Dezentralisierung vorhanden, aber wir haben einen ersten Schritt in Richtung Dezentralisierung im Rahmen der jetzigen Möglichkeiten der Gesetzgebung und der Marktlage geschaffen. Sobald die gesellschaftlichen Auflagen und Gegebenheiten es zulassen, werden wir die Möglichkeiten, die die Blockchain bietet, weiter ausbauen und zum Beispiel mit weiteren digitalen Token-Anbietern zusammenarbeiten.
Ist FINEXITY Eigentümer der Kapitalanlage?
Nein. Für jeweils ein bestimmtes Investitionsprojekt wird eine Objektgesellschaft errichtet, die als Emittentin der entsprechenden Schuldverschreibung fungiert. Die Objektgesellschaft erwirbt das betreffende Projekt mit dem über die Schuldverschreibungen zur Verfügung gestellten Kapital.
Die FINEXITY-Plattform fungiert als Vermittler, die Ihnen als Anleger die Zeichnung von tokenisierten Schuldverschreibungen ermöglicht, die wirtschaftlich wie (anteilige) Direktinvestitionen ausgestaltet sind.
Sie partizipieren wie eine Eigentümer an selektierten Sachwerten, denn als Anleger stehen Sie direkt nach der Bank im Rang (nachrangige Schuldverschreibung). Jede Schuldverschreibung für ein bestimmtes Objekt wird von einem 100%-igen Tochterunternehmen von FINEXITY in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG begeben.
Um die Sicherheit Ihres digitalen Vermögens bestmöglich zu gewährleisten, prüfen wir die Objekte vorher eingehend und richten unser Management auf Werterhalt und Risikominimierung aus. Die Blockchain ermöglicht uns die rechtskonforme Emittierung von Investment-Token.
Sind tokenisierte Schuldverschreibungen von FINEXITY prospektpflichtig?
Nein. Die Finexity-Token sind – aufgrund der Übertragbarkeit und der (potenziellen) Handelbarkeit auf einem Zweitmarkt – als Wertpapiere i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Nr. 44 der Richtlinie (EU) 2014/65 (MiFID II) und § 2 Nr. 1 WpPG i.V.m. Art. 2a Verordnung (EU) 2017/1129 zu qualifizieren, sodass sie nicht den Bestimmungen des Vermögensanlagegesetzes unterliegen.
Die Schulverschreibungen werden von den jeweiligen Objektgesellschaften begeben, die als Emittenten der entsprechenden Schuldverschreibung fungieren. Die Objektgesellschaften unterliegen keiner Prospektpflicht, sondern bewegen sich innerhalb der einschlägigen Prospektausnahmebestimmungen. Diese Ausnahmebestimmungen ergeben sich aus der unmittelbar anwendbaren ProspektVO i.V.m. dem WpPG.
Ist meine Anlage sicher bei FINEXITY?
Anlagesicherheit des Investmentobjekts
Jeder Sachwert durchläuft unseren eigenen Bewertungsprozess-Prozess und wird anschließend in einem mehrköpfigen Rat vorgestellt und ggf. abgelehnt oder in unser Portfolio aufgenommen.
Generell sind wir nicht renditegetrieben, sondern setzen auf langfristige Anlagen und gehen kein unnötig hohes Risiko ein. Dennoch ist der Erwerb unserer Wertpapiere mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Technologische Sicherheit der digitalen Anteile
Die Nutzung der Blockchain-Technologie (Permissioned Blockchain) zur Umsetzung der Tokenisierung ist mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt und unterliegt daher gesetzlichen Regularien.
Die digitalen Anteile werden in der FINEXITY-Wallet eigenverwahrt, die als digitales Schließfach dient. Jedem Nutzer stellt FINEXITY eine Wallet kostenlos bereit. Sie brauchen kein zusätzliches Depot.
Ist man als Investor bei FINEXITY direkt am Sachwert beteiligt?
Wir haben lange mit unseren Juristen an einer Lösung gearbeitet, die es uns ermöglicht, die Anleger direkt an einem Sachwert wie einer Immobilie zu beteiligen. Das Thema ist jedoch, dass wir keine 1000 Anleger im Grundbuch eintragen können. Außerdem würde dies den potentiellen Handel der Anteile extrem einschränken und somit die Voraussetzung der Fungibilität eines Investment-Token (Wertpapier nach §2 WpPG) nicht leisten. Ebenfalls würden bei einer direkten Beteiligung Probleme, wie z.B. die Grunderwerbssteuer, anfallen.
Mit unserem Konstrukt profitieren die Anleger von einem flexiblen Vermögenswert, den es auf dem Markt bis dato noch nicht gibt.
Was unterscheidet FINEXITY von einem Nachrangdarlehen?
Unser Produkt ist keine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG (partiarisches Darlehen), § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG (Nachrangdarlehen) sowie sonstigen Anlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Unser Anlageprodukt klassifiziert sich nämlich als Wertpapier (Security-Token / Investment-Token (BaFin Klassifizierung)).
Durch die Strukturierung unserer Anlagemöglichkeit stehen die Anleger immer direkt nach der Bank im Rang der Gläubiger – genau wie jeder Eigentümer einer Immobilie.
Wie werden meine Gewinne besteuert?
Die Besteuerung richtet sich nach dem Vertragswerk, das dem Smart Contract zugrunde liegt. Sie erfolgt unabhängig davon, wie der Investment-Token auf technischer Seite ausgestaltet ist.
Bei den Produkten auf unserer Plattform sind dies Schuldverschreibungen gegenüber der jeweiligen Zweckgesellschaft, welche das entsprechende Produkt emittiert. Gewinne hieraus unterliegen in Deutschland der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 %.
Grundsätzlich können die Gewinne auf drei unterschiedliche Weisen ausgelöst werden:
- Ausschüttungen (z. B. bei Immobilien durch Mieteinnahmen) – Hier wird die Steuer gar nicht erst an die Investoren ausbezahlt, sondern direkt von der Emittentin einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
- Gewinnbringende Verkäufe am Zweitmarkt – Hier erhält jeder Investor für das jeweilige Kalenderjahr eine Aufstellung über alle seine Transaktionen und die damit einhergehende Steuerbelastung. Diese Aufstellung ist für die Steuererklärung relevant, in welcher diese steuerwirksamen Gewinne angeben werden müssen.
- Beteiligung am Verkauf des Sachwertes – Wenn ein Asset gewinnbringend verkauft wird, wird die Steuer einbehalten und die Investoren erhalten direkt ihre Nettogewinne ausbezahlt.