FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was sind A-Städte?
A-Städte sind Städte in denen der Immobilienmarkt national und international von großer Bedeutung ist und bereits seit längerem im Fokus internationaler Investoren steht. In Deutschland sprechen wir von sieben Städten - nämlich Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Stuttgart. FINEXITY legt aktuell den Fokus auf die Städte Hamburg, Frankfurt und Berlin.
Wie funktioniert das Investment in Kunst?
Genau wie bei Immobilien erwerben wir Kunstobjekte und lassen unsere Investor*innen wie Eigentümer daran partizipieren, indem Sie digitale Anteile erwerben. Wir kümmern uns um das professionelle Management der Kunstobjekte wie z. B. Einlagerung, Versicherung und Organisation von Ausstellungen.
Die FINEXITY-Plattform fungiert als Vermittler, die Ihnen als Anleger*in die Zeichnung von tokenisierten Schuldverschreibungen ermöglicht. Für jeweils ein bestimmtes Investitionsprojekt wird eine Objektgesellschaft errichtet und fungiert als Emittentin der entsprechenden Schuldverschreibung. Die Objektgesellschaft erwirbt das betreffende Kunstprojekt mit dem über die Schuldverschreibungen zur Verfügung gestellten Kapital.
Was sind die Vorteile von FINEXITY?
Sie können sich als Anleger ab 500 Euro Ihr persönliches Portfolio zusammenstellen – Sie selektieren bei uns digitale Anteile alternativer Kapitalanlagen nach eigenen Wünschen und Risikoansprüchen.
Wir bieten auf unserer Multi-Asset-Plattform renditestarke, risikobegrenzte Immobilien in A-Städten, attraktiven Objekte in begehrten Ferienstandorten Europas und Anlageobjekte aus weiteren Assetklassen wie Kunst, Fine Wine und Classic Cars. Sie profitieren anteilig von den monatlichen Mieteinnahmen, der Tilgung des Bankdarlehens und der potentiellen Wertsteigerung.
Unser mit der BaFin abgestimmter Prozess wird mithilfe der Blockchain komplett digital abgewickelt: Es ist kein ausgedrucktes Papier notwendig, Besuche beim Notar oder der Bank sind obsolet. Die Anlageobjekte werden strukturiert, also bildlich in digitale Anteile „zerlegt“, und in Form von Investment-Token verbrieft.
Über Ihr Dashboard haben Sie jederzeit Ihr Investment im Blick und können auf transparente Marktdaten zugreifen. Wenn Sie Ihr Investment später wieder verkaufen wollen, können Sie Ihre digitalen Anteile jederzeit kostenfrei über unseren Sekundärmarkt zum Verkauf anbieten.
Gibt es eine Mindesthaltezeit für mein Investment?
Nein, Sie haben die Möglichkeit Ihre digitalen Anteile jederzeit auf unserem FINEXITY Marktplatz zum Verkauf anzubieten.
Was passiert nach Ablauf des Investments?
Sobald die Laufzeit einer Schuldverschreibung abgelaufen ist (in den meisten Fällen nach 15 Jahren), ist jeder Schuldverschreibungsinhaber dazu berechtigt, diese fristgerecht zu kündigen.
Spätestens dann steht die Entscheidung an, wie Sie Ihr Geld weiterhin anlegen möchten: Ob Sie sich ihr Geld auszahlen lassen oder in neue attraktive Projekte auf unserer Multi-Asset-Plattform investieren, steht Ihnen frei. Die projektspezifischen Laufzeiten sowie Berechtigungsgründe für eine frühere, außerordentliche Kündigung sind jeweils in den Schuldverschreibungsbedingungen festgehalten.
Als Investor profitieren Sie in jedem Fall von der Wertsteigerung. Der Grundsatz der Beteiligung an Veräußerungsgewinnen am Laufzeitende beschreibt, dass Schuldverschreibungsinhaber nach Maßgabe der in den Schuldverschreibungsbedingungen festgelegten Regelungen an den Veräußerungsgewinnen beteiligt werden.
Im konkreten Fall einer Immobilie erhalten Sie also zusätzlich zum jährlichen Mietverwaltungsüberschuss bei Laufzeitende sowohl den entsprechenden Rückzahlungsbetrag, als auch einen gewissen Anteil vom Anleger-Veräußerungsgewinn.
Wie investiere ich in mein Wunschobjekt?
Zunächst einmal müssen Sie sich kostenfrei auf FINEXITY.com registriert haben.
Im nächsten Schritt suchen Sie sich Ihre Wunsch-Immobilie aus - nehmen Sie gern all unsere bereitgestellten Unterlagen und Daten zur Hand, um die für Sie beste Investmententscheidung zu treffen.
Vervollständigen Sie anschließend Ihr Profil und verifizieren Sie sich über einen unserer Anbieter (IDnow, POSTIDENT). Sobald dies erfolgreich abgeschlossen wurde, kann es losgehen.
Immobilie auswählen, Investmentsumme bestimmen und bereits ab 500 Euro dabei sein – bezahlen können Sie sicher per Banküberweisung.
Wie erfolgt die jährliche Ausschüttung?
Die jährliche Ausschüttung erfolgt direkt auf das Konto unser Anleger*innen und wird in Euro ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in netto, dass heißt, dass abzuführenden Steuern direkt an das Finanzamt abgeführt werden.
Die Ausschüttung wird bemessen am wirtschaftlichen Erfolg der Zweckgesellschaft. Denn jedes unserer Projekte wird über eine Zweckgesellschaft gehalten und bewirtschaftet, wobei die Mieteinnahmen abzgl. der entstandenen Kosten am Ende eines Jahres die Höhe der Ausschüttung ergeben.
Die Ausschüttung ist also variabel und zu 100 % von den Einnahmen abhängig. Bei Immobilieninvestments ergibt sich die Ausschüttung aus den Nettokaltmieteinnahmen abzüglich:
- Hausverwaltung
- Managementkosten*
- Instandhaltungskosten
- Mietausfall
- Zinsen Bankdarlehen
*Die Managementkosten setzen sich zusammen aus der quartalsweisen Wertermittlung, den Gesellschafterkosten und den FINEXITY Managementkosten.
Darf ich gleichzeitig in mehrere Projekte investieren?
Das ist selbstverständlich möglich, solange das Finanzierungsziel der einzelnen Projekte noch nicht erreicht ist.
Warum mit FINEXITY in Sachwerte investieren?
Der Sachwerteinvestmentmarkt wird für Anleger stetig interessanter. Ein treibender Faktor ist nach wie vor die anhaltende Niedrigzinsphase, welcher den Sachwertmarkt mit attraktiven Hebeln dank günstigen Bankdarlehen beflügelt. Sachwerteanlagen zeichnen sich aus durch die hohe Sicherheit, welche mit der Investition einher geht. Eine solche Kapitalanlage besitzt stets ein reales Gegenstück, welche als Nachweis des Wertes dient und sich dadurch nicht ausschließlich auf Basis von Theorien und Prognosen argumentiert. Diese Eigenschaft sichert Sachwerte besonders gegen die Gefahren der Inflationen ab und lässt sie so größtenteils unabhängig vom Markt agieren. Die Immobilie spiegelt als beliebteste Sachwertanlage diesen Trend am besten wider, sodass im Jahr 2019 das Transaktionsvolumen an Immobilien-Investitionen in Deutschland mit 89,5 Mrd. Euro ein neues Allzeithoch erlebt. Dies entspricht einem Wachstum von über 36 % in nur drei Jahren (EY Research, 2020).
Jedoch treiben hohe Nachfragen und steigende Preise die Volumina der einzelnen Transaktionen immer weiter in die Höhe. Diese Marktdynamik führt zu einem Umschwung des Kundenkreises. Käufer müssen immer kapitalkräftiger werden, um nicht den Anschluss am Markt zu verlieren. Ein Markt, welcher ohnehin durch seine geringe Flexibilität, den hohen Zeitaufwand und einer enormen Wissensintensität geprägt ist, verschließt sich dadurch immer stärker gegenüber Privatanlegern.
Wir von der FINEXITY AG sehen durch die heutigen technologischen Möglichkeiten ein enormes Verbesserungspotenzial. Die richtige Anwendung im Bereich der Produktstrukturierung als auch Vermittlung kann die bestehenden Barrieren aushebeln und so den Zugang zum Markt neu schaffen. Mit Hilfe der Blockchain-Technologie (Distributed Ledger Technologie) liberalisieren wir den globalen Sachwerteanlagemarkt und ermöglichen es Privatanlegern zu 100% digital in selektierte Sachwerte zu investieren – unabhängig von Budget, Know-how und Standort. Eine Investition ab 500 Euro wird dadurch nicht nur schneller, das Streichen zahlreicher Intermediäre verbessert darüber hinaus die Kosten-, Transparenz-. und die Sicherheitsstrukturen.
Ist man als Investor bei FINEXITY direkt am Sachwert beteiligt?
Wir haben lange mit unseren Juristen an einer Lösung gearbeitet, die es uns ermöglicht, die Anleger direkt an einem Sachwert wie einer Immobilie zu beteiligen. Das Thema ist jedoch, dass wir keine 1000 Anleger im Grundbuch eintragen können. Außerdem würde dies den potentiellen Handel der Anteile extrem einschränken und somit die Voraussetzung der Fungibilität eines Investment-Token (Wertpapier nach §2 WpPG) nicht leisten. Ebenfalls würden bei einer direkten Beteiligung Probleme, wie z.B. die Grunderwerbssteuer, anfallen.
Mit unserem Konstrukt profitieren die Anleger von einem flexiblen Vermögenswert, den es auf dem Markt bis dato noch nicht gibt.
Was unterscheidet FINEXITY von einem Nachrangdarlehen?
Unser Produkt ist keine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG (partiarisches Darlehen), § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG (Nachrangdarlehen) sowie sonstigen Anlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG. Unser Anlageprodukt klassifiziert sich nämlich als Wertpapier (Security-Token / Investment-Token (BaFin Klassifizierung)).
Durch die Strukturierung unserer Anlagemöglichkeit stehen die Anleger immer direkt nach der Bank im Rang der Gläubiger – genau wie jeder Eigentümer einer Immobilie.
Wie werden meine Gewinne besteuert?
Die Besteuerung richtet sich nach dem Vertragswerk, das dem Smart Contract zugrunde liegt. Sie erfolgt unabhängig davon, wie der Investment-Token auf technischer Seite ausgestaltet ist.
Bei den Produkten auf unserer Plattform sind dies Schuldverschreibungen gegenüber der jeweiligen Zweckgesellschaft, welche das entsprechende Produkt emittiert. Gewinne hieraus unterliegen in Deutschland der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 %.
Grundsätzlich können die Gewinne auf drei unterschiedliche Weisen ausgelöst werden:
- Ausschüttungen (z. B. bei Immobilien durch Mieteinnahmen) – Hier wird die Steuer gar nicht erst an die Investoren ausbezahlt, sondern direkt von der Emittentin einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
- Gewinnbringende Verkäufe am Zweitmarkt – Hier erhält jeder Investor für das jeweilige Kalenderjahr eine Aufstellung über alle seine Transaktionen und die damit einhergehende Steuerbelastung. Diese Aufstellung ist für die Steuererklärung relevant, in welcher diese steuerwirksamen Gewinne angeben werden müssen.
- Beteiligung am Verkauf des Sachwertes – Wenn ein Asset gewinnbringend verkauft wird, wird die Steuer einbehalten und die Investoren erhalten direkt ihre Nettogewinne ausbezahlt.
Was bedeutet "Warten auf Gesamtfinanzierung"?
Sobald ein Produkt die erforderliche Finanzierungssumme erreicht hat, wird es erfolgreich abgeschlossen. Das Investment befindet sich nun im Status „Warten auf Gesamtfinanzierung“.
Getätigte Investments sind Teile der Finanzierung eines Produkts. Mit einem Investment sichern Sie sich digitale Anteile am angebotenen Sachwert. Sobald Sie Ihre Investitionssumme bezahlt haben, müssen Sie darauf warten, dass die erforderliche Gesamtsumme erreicht wird.
Ihre Zeichnung kann zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgreich bestätigt sein, aber es werden weitere Investitionen bis zur erfolgreichen Gesamtfinanzierung des Produkts gesammelt. Ihr Investment verbleibt dabei im Status "Warten auf Gesamtfinanzierung", während das Produkt für weitere Investitionen aktiv auf dem Marktplatz existiert.
Sobald die Summe für die Gesamtfinanzierung des Sachwertes erreicht wurde, wird die Finanzierungsphase geschlossen. Weitere Investitionen sind dann nicht mehr möglich. Der Sachwert wird von der Zweckgesellschaft gekauft und geht in den Bestand über. Dieser Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Auch während dieser Zeit wird Ihr Investment im Status "Warten auf Gesamtfinanzierung" angezeigt.
Ausgabe der Token
Nachdem der Sachwert vollständig im Bestand existiert und alle Verträge abgeschlossen sind, werden die Schuldverschreibungen in Form von Investment-Token ausgegeben. Sobald Ihnen die Investment-Token in Ihrer Blockchain Wallet gutgeschrieben wurden, wird Ihr Investment auf Ihrem Dashboard als Asset angezeigt und die Investitionssumme auf Ihr gesamtes FINEXITY Portfolio angerechnet.
Falls es einmal nicht zum Erreichen der Finanzierungssumme kommt, werden alle bis dahin getätigten Investments rückabgewickelt und der gezahlte Investitionsbetrag zurückgezahlt.
Alle Informationen zur Anleihegläubigerabstimmung zu Private Equity
Hier finden Sie alle Informationen zur Anleihegläubigerabstimmung zu Private Equity.
Wir haben Ihnen die häufig gestellten Fragen für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.
neuPE-03 GmbH & Co. KG
Hamburg, Deutschland
DREI ANLEIHEGLÄUBIGERABSTIMMUNGEN OHNE VERSAMMLUNG
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) -
Wir möchten unseren Anleihegläubigern für die geplante Abstimmung ohne Versammlung
vom Dienstag, den 22. August 2023 um 0:00 Uhr,
bis Donnerstag, den 24. August 2023 um 24:00 Uhr
zum Zweck der Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 1.5 der Schuldverschreibungsbedingungen (“Verwendung des Emissionserlöses”), die wichtigsten Fragen beantworten.
Dies erfolgt aus Gründen einer guten Corporate Governance und ohne Anerkennung einer diesbezüglichen Rechtspflicht.
Betroffen sind folgende drei Anleihen (jeweils einzeln eine „Anleihe“):
1. tokenisierte Schuldverschreibungen („Retail“) mit qualifiziertem Rangrücktritt im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 999.999,00 (aktuell ausgegeben EUR 269.350,00) eingeteilt in bis zu 999.999 untereinander gleichrangige Schuldverschreibungen in der Form von ERC-20 Standard konformen fungiblen Token im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 mit einem Festzins von 1,0% p.a. zzgl. Erfolgsbeteiligung (die „Retail-Anleihe“)
2. tokenisierte Schuldverschreibungen („Club Junior“) mit qualifiziertem Rangrücktritt im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 999.999,00 (aktuell ausgegeben EUR 485.000,00), eingeteilt in bis zu 999.999 untereinander gleichrangige Schuldverschreibungen in der Form von ERC-20 Standard konformen fungiblen Token im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 mit einem Festzins von 3,0% p.a. zzgl. Erfolgsbeteiligung (die „Club Junior -Anleihe“)
3. tokenisierte Schuldverschreibungen („Club Senior“) mit qualifiziertem Rangrücktritt im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.500.000,00 (aktuell ausgegeben EUR 200.000,00), eingeteilt in bis zu 2.500.000 untereinander gleichrangige Schuldverschreibungen in der Form von ERC-20 Standard konformen fungiblen Token im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 mit einem Festzins von 5,0% p.a. zzgl. Erfolgsbeteiligung (die „Club Senior-Anleihe“)
Die Abstimmung ohne Versammlung erfolgt für jede Anleihe gesondert. Es finden also insgesamt drei Abstimmungen ohne Versammlung statt.
Jede der drei Anleihen wurde zur Teilfinanzierung der Pflichteinlage auf eine Kommanditbeteiligung an der DRS Software Opportunity Fund GmbH & Co. KG begeben
(„Finanzierungszweck“). Die jeweils aktuell geltenden Schuldverschreibungsbedingungen der drei Anleihen sind weitgehend gleichlautend.
1. Worüber wird abgestimmt?
Mit dem Vorschlag der Emittentin, für jede der drei Anleihen jeweils Ziffer 1.5 der Schuldverschreibungsbedingungen (“Verwendung des Emissionserlöses”) neu zu fassen, soll der Emittentin die Option eröffnet werden, die Kommanditbeteiligung an der DRS Software Opportunity Fund GmbH & Co. KG nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft zu erwerben, wobei der Netto-Emissionserlös der jeweiligen Anleihe zunächst als Eigenkapital in die Beteiligungskapitalgesellschaft fließt, welche dann ihrerseits die Pflichteinlage auf die Kommanditbeteiligung am PE-Zielfonds erbringt..
Die Emittentin fordert Sie auf, für oder gegen die Änderungen an den Schuldverschreibungsbedingungen zu stimmen.
2. Warum erhalte ich eine Aufforderung zur Stimmabgabe?
Sie erhalten eine Aufforderung zur Stimmabgabe, weil Sie in der Vergangenheit Schuldverschreibungen aus mindestens einer der genannten Anleihen gezeichnet haben und Ihnen auf der aus der FinX Blockchain ein entsprechender Bestand an Token zugeordnet ist .
3. Warum finden die Abstimmungen ohne Versammlung statt?
Die Beschlussfassung über die für jede der drei Anleihen jeweils vorgeschlagene Änderung der Schuldverschreibungsbedingungen wird gemäß Ziffer 12.2 der jeweils aktuell geltenden Schuldverschreibungsbedingungen nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz („SchVG")) als Abstimmung ohne Versammlung (§ 18 SchVG) durchgeführt.
Eine Abstimmung ohne Versammlung ist organisatorisch und kostenseitig günstiger als eine Präsenzsitzung. Dies gilt nicht nur für das Unternehmen, sondern insbesondere für die Inhaber unserer Anleihen, die mehrheitlich eine weite Anreise auf sich nehmen müssten. Wir stehen aber sehr gerne bereit, um vorab Fragen zu beantworten, das Vorhaben zu erläutern oder Ihnen im Umgang mit den Unterlagen behilflich zu sein.
4. Was passiert, wenn das erforderliche Quorum für die Beschlussfassung der Gläubigerabstimmungen nicht erreicht wird?
Sollte das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Teilschuldverschreibungen bei den Gläubigerabstimmungen nicht erreicht werden, sind die Gläubigerabstimmungen nicht
beschlussfähig. In diesem Fall wird unter Beachtung der gesetzlichen Fristen zu einer zweiten Gläubigerversammlung eingeladen.
5. Was spricht für den Vorschlag der Emittentin?
Der Vorteil einer zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaft bzw. einer dahingehenden mittelbaren statt unmittelbaren Kommanditbeteiligung liegt in der Inanspruchnahme des § 8b KStG.
Durch die für jede der drei Anleihen jeweils vorgeschlagene Änderung der Schuldverschreibungsbedingungen soll der Emittentin die Option eröffnet werden, die Kommanditbeteiligung an der DRS Software Opportunity Fund GmbH & Co. KG („PE- Zielfonds“) nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine zwischengeschaltete Beteiligungskapitalgesellschaft zu erwerben, wobei der Netto-Emissionserlös der jeweiligen Anleihe zunächst als Eigenkapital in die Beteiligungskapitalgesellschaft fließt, welche dann ihrerseits die Pflichteinlage auf die Kommanditbeteiligung am PE-Zielfonds erbringt.
Wird diese Option in Anspruch genommen (was die Emittentin plant), kann in Bezug auf etwaige Gewinnausschüttungen, die der PE-Zielfonds sowie die Beteiligungskapital- gesellschaft erhält, das Privileg des § 8b KStG in Anspruch genommen werden. § 8b Abs. 1 KStG ordnet hierzu die Steuerfreiheit von bestimmten Kapitalerträgen (insbesondere Gewinnausschüttungen) an, die von Körperschaftsteuersubjekten erzielt werden. Gleiches gilt für Gewinne aus der Veräußerung entsprechender Anteile (§ 8b Abs. 2 KStG). Nicht von § 8b KStG begünstigt sind hingegen alle natürlichen Personen und Personengesellschaften wie die Emittentin.
Die geplante Struktur ist daher vorteilhafter, wenn auf Ebene des PE-Zielfonds oder der Beteiligungskapitalgesellschaft in neue Anlageobjekte investiert und hierzu die erhaltenen Gewinnausschüttungen oder Gewinne aus Anteilsveräußerungen verwendet werden. Diese unterliegen gem. § 8b KStG einem Steuersatz von 1,5 % mit Gewerbesteuer und 25 % (Annahme: Steuersatz 42 %/Teileinkünfteverfahren 60 % steuerpflichtige Dividende) bei natürlichen Personen. Diese zusätzliche Liquidität von ca. 23 % der Dividende ermöglicht es, mit einem entsprechend höheren Investitionsvolumen zu reinvestieren.
6. Was passiert, wenn der Vorschlag der Emittentin angenommen wird?
Durch mehrheitliche Zustimmung der Schuldverschreibungsinhaber einer Anleihe zum Vorschlag der Emittentin würde es zur Neufassung von Ziffer 1.5 der Schuldverschreibungsbedingungen (“Verwendung des Emissionserlöses”) der genannten Anleihen kommen. Hinzugefügt werden würde ein Zusatz, welcher es der Emittentin erlaubt, die Pflichteinlage auf eine Kommanditbeteiligung an der DRS Software Opportunity Fund GmbH & Co. KG wahlweise unmittelbar oder mittelbar über eine zwischengeschaltete
Beteiligungskapitalgesellschaft einzugehen. Dies hätte steuerliche Vorteile (siehe FAQ, Frage Nr. 5)
7. Wer leitet die Abstimmungen ohne Versammlung?
Die Abstimmungen werden vom Notar Christoph Wagner von Heuking Kühn Lüer Wojtek (der “Abstimmungsleiter”) mit dem Amtssitz in Berlin geleitet. Die genaue Adresse lautet:
Herr Notar Christoph Wagner
Heuking Kühn Lüer Wojtek
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern - Abstimmungsleiter-
Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin, Deutschland
Fax: +49 30 88 00 97-99
E-Mail: [email protected]
8. Wie kann man abstimmen?
Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme für jede Anleihe, an der sie beteiligt sind, gesondert eingehend innerhalb des Abstimmungszeitraums beginnend am Dienstag, den 22. August 2023 um 0:00 Uhr und endend am Donnerstag, den 24. August 2023 um 24:00 Uhr in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter unter der vorstehend aufgeführten Adresse abgeben. Stimmabgaben, die dem Abstimmungsleiter nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums, also zu früh oder zu spät zugehen, werden nicht berücksichtigt.
In der Abstimmungserklärung ist die jeweilige Anleihe zu bezeichnen, für die abgestimmt wir, also "Retail-Anleihe: Abstimmung ohne Versammlung" oder "Club Junior-Anleihe: Abstimmung ohne Versammlung" oder "Club Senior-Anleihe: Abstimmung ohne Versammlung". Jede Abstimmungserklärung muss außerdem den vollen Namen und die volle Anschrift des abstimmenden Anleihegläubigers enthalten und den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen der jeweiligen Anleihe angeben, für die abgestimmt wird. Die Anleihegläubiger werden gebeten, das von der Emittentin für sie im passwortgeschützten LogIn-Bereich der Finexity-Plattform bereitgestellte Abstimmungsformular zu verwenden. Anleihegläubiger, die Schuldverschreibungen von mehr als einer der drei Anleihen halten, erhalten für jede Anleihe ein gesondertes Abstimmungsformular und müssen dieses auch jeweils gesondert im Rahmen der jeweiligen Abstimmung abgeben. Wird eine andere Form der Stimmabgabe gewählt, kann der Abstimmungsleiter einen gesonderten Identitätsnachweis (z.B. Vorlage oder beglaubigte Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder eine geldwäscherechtlich anerkannte Online-Identifikation gegenüber dem Abstimmungsleiter) verlangen und die Stimme zurückweisen, wenn ein solcher nicht erbracht wird.
Jeder Schuldverschreibungsinhaber kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen, der das Stimmrecht für ihn ausübt. Dies bietet sich insbesondere an, wenn sie selbst während des Abstimmungszeitraums verhindert sind, an der Abstimmung teilzunehmen. Denn die Vollmachtserteilung kann - anders als die Abstimmungserklärung selbst – bereits vor Beginn des Abstimmungszeitraums erfolgen.
Die Vollmachtserteilung ist spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums gegenüber dem Abstimmungsleiter durch Übermittlung der Vollmachtserklärung in Textform nachzuweisen. Ist der vollmachtserteilende Schuldverschreibungsinhaber eine juristische Person, müssen die die Vollmacht unterzeichnenden Personen aus dem Handelsregister ersichtliche berechtigte Vertreter des Schuldverschreibungsinhabers sein.
Schuldverschreibungsinhaber haben auch die Möglichkeit, einen von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, während des Abstimmungszeitraums für sie abzustimmen. Dieser trifft keine eigene Abstimmungsentscheidung, sondern stimmt ausschließlich nach den Weisungen des Vollmachtgebers ab.
Die Emittentin stellt für die Abstimmung die folgenden Formulare bereit:
• Abstimmungsformular
• Formular zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters
• Formular zur Bevollmächtigung eines selbst gewählten Vertreters, der seinerseits
bei Bedarf nochmal Untervollmacht erteilen kann, und keine Vorgaben zum Abstimmungsverhalten bekommt.
Bei Rückfragen zur Gläubigerabstimmung stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
neuPE-03 GmbH & Co. KG
Holzdamm 28 – 32, c/o Finexity AG, 20099 Hamburg
Telefon: +49 40 299 960 173
E-Mail: [email protected]
Was kostet mein Investment?
Ihr Investment über die FINEXITY Plattform kostet Sie keine Gebühren. Sie können in jedes der Sachwerte und Kapitalanlagen ohne zusätzliche Kosten investieren. Das Kaufen und Verkaufen von digitalen Anteilen auf dem FINEXITY-Sekundärmarkt ist ebenfalls gebührenfrei.
Grundsätzlich fallen Kosten bei dem Kauf eines Sachwertes an, ob der Kauf privat oder durch ein Unternehmen stattfindet. Die anfallenden Kosten wie z. B. für den Erwerb und die Bewirtschaftung des Sachwertes werden nicht als Gebühr auf Ihren Investitionsbetrag aufgerechnet, sondern von einer Zweckgesellschaft getragen, die den Sachwert hält. Die FINEXITY AG ist angeschlossen an ein Haftungsdach zur Erbringung der Anlagevermittlung des Finanzinstrumentes. Durch die Anlagevermittlung entstehen ebenfalls Kosten auf Seiten der Zwecksgesellschaft.
Diese Kosten fallen für Investoren nicht direkt an, sondern wirken sich schmälernd auf die prognostizierte Rendite aus. Investieren Sie einen Betrag von 500 Euro, so gehen diese 500 Euro zu 100% an die Zweckgesellschaft. Die genauen Kosten werden in der Finanzkalkulation des Investments aufgelistet und sind über die Detailseite zum Produkt und in den Dokumenten abrufbar.
Wer ist Eigentümer des Anlageobjekts?
Eigentümer des Anlageobjekts ist eine Objektgesellschaft, die von einer Emittentin gestellt wird. Diese Objektgesellschaft erwirbt das entsprechende Objekt mit dem Kapital, das durch die tokenisierten Schuldverschreibungen der Anleger und möglicherweise eine Bankfinanzierung zur Verfügung gestellt worden ist. Ein Handelspartner (z.B. Finexity Invest GmbH, unter dem Haftungsdach der Effecta GmbH) agiert dabei als (gebundener) Vermittler zwischen der Emittentin und den Anlegern. Dadurch wird es den Anlegern ermöglicht, tokenisierte Schuldverschreibungen zu zeichnen, die wirtschaftlich wie (anteilige) Direktinvestitionen gestaltet sind. Anleger partizipieren somit wie Eigentümer an ausgewählten Anlageobjekten, tragen jedoch auch bestimmte Risiken, die in den jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen und Zeichnungsunterlagen detailliert beschrieben werden.
Wie schalte ich meine E-Wallet frei?
In nur 3 Schritten können Sie sich für Ihre E-Wallet und den Sekundärmarkt freischalten.
- In Ihrem Konto (Icon oben rechts auf dem Dashboard) wird Ihnen eine virtuelle Geldbörse eingeblendet. Mit dem Klick auf die Geldbörse oder die Schaltfläche zum Aktivieren der E-Wallet starten Sie die Freischaltung für den Sekundärmarkt, inklusive E-Wallet.
- Für die Freischaltung benötigen Sie eine Identifikation, die Bestätigung Ihrer Mobilfunknummer und Angaben zu Ihren Erfahrungen und Kenntnissen. Falls Sie dies bereits durchgeführt haben, sind die Schritte für Sie bereits erledigt.
- Aufgrund von aufsichtsrechtlichen Gründen wird eine interne Prüfung Ihrer Angaben ggfs. durchgeführt. Nach Freigabe erhalten Sie unmittelbaren Zugang zu Ihrer E-Wallet und können Einzahlungen tätigen.
- Als verifizierter Sekundärmarktnutzer besitzen Sie Ihr eigenes Referenzkonto inkl. eigener IBAN- Kontonummer.
Wie kann ich über den FINEXITY-Sekundärmarkt digitale Anteile kaufen?
Interessieren Sie sich für den Kauf von digitalen Anteilen tokenisierter Wertpapiere, können Sie über die Detailseite jedes für den Sekundärmarkt freigeschalteten Projekts ein Kaufangebot einstellen.
Finden Sie dort bereits ein Verkaufsangebot vor, dessen Konditionen Ihre Erwartungen erfüllt, können Sie dieses direkt akzeptieren und den Kauf von digitalen Anteilen durchführen. Um ein eigenes Kaufangebot einstellen zu können, müssen Sie zuvor Guthaben auf Ihre E-Wallet einzahlen.
Nimmt ein Verkäufer Ihr Kaufangebot an, wird der Gesamtkaufpreis von Ihrer FINEXITY E-Wallet abgebucht und die digitalen Anteile an Sie übermittelt.
Was ist die E-Wallet?
Zur flexiblen und schnellen Abwicklung der Käufe und Verkäufe verfügt jeder verifizierte Nutzer mit einer in die Plattform integrierten E-Wallet über ein digitales Guthabenkonto, welches die Funktion einer virtuellen Geldbörse übernimmt. Nutzer können hierauf jederzeit in unbegrenzter Höhe Geld einzahlen, mit dem sie digitale Anteile in Echtzeit kaufen und sich Erlöse aus dem Verkauf auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen können.
Der Zahlungsverkehr wird durch einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Zur Steigerung Ihrer Sicherheit wird bei allen Transaktionen das mobile TAN-Verfahren eingesetzt.
Wie wird der indikative Tokenwert (ITV) berechnet?
Der indikative Tokenwert (ITV) spiegelt den aktuellen indikativen Vermögenswert pro Token wider. Dieser umfasst die aktuelle Gewinnbeteiligung basierend auf dem aktuellen Marktwert des Referenzwertes (Sachwert), das am Stichtag relevante Bankguthaben, die nicht amortisierten Akquisitions- und Exitkosten, jegliche ausstehende Managementgebühren als auch alle weiteren Verbindlichkeiten.
Die Angaben wurden von der Emittentin nach bestem Wissen und Gewissen berechnet. FINEXITY hat keinen Einfluss auf die Werte. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Gibt es auf dem FINEXITY-Sekundärmarkt Grenzen und Limits?
Auf dem FINEXITY-Sekundärmarkt gilt die Mindestabnahmemenge von 500 digitalen Anteilen.
Ein Kauf- bzw. Verkaufsangebot muss mindestens 500 digitale Anteile umfassen – diese Grenze gilt analog für das Annehmen eines bestehenden Kauf- oder Verkaufsangebots.
Wie wird meine Portfolio Performance berechnet?
Ihr gesamter Vermögenszuwachs setzt sich aus der summierten indikativen Tokenwert-Entwicklung aller Investments, den erhaltenen Zinszahlungen (brutto) und den Veräußerungsgewinnen (brutto) durch Beteiligung am Verkauf des Sachwerts oder dem Verkauf digitaler Anteile auf dem Sekundärmarkt zusammen.
Was ist der FINEXITY-Sekundärmarkt?
Über den FINEXITY-Sekundärmarkt können Nutzer der FINEXITY-Plattform digitale Anteile tokenisierter Sachwertinvestitionen jederzeit eigenständig und gebührenfrei handeln.
Der außerbörsliche Peer-to-Peer-Handel löst das magische Dreieck der Vermögensanlage – die Konkurrenz zwischen Rentabilität, Sicherheit und Liquidität – auf und eröffnet neue Möglichkeiten der individuellen Portfolioverwaltung und dem flexiblen Vermögensaufbau.
Sobald die initiale Finanzierungsphase für ein Projekt auf der FINEXITY-Plattform abgeschlossen und digitale Anteile in Form von Investment-Token ausgegeben wurden, wird dieses für den FINEXITY-Sekundärmarkt freigeschaltet. Dort haben alle Nutzer die Möglichkeit sowohl Kauf- als auch Verkaufsangebote einzustellen und damit digitale Anteile in Form von Echtzeit-Transaktionen zu handeln. Abgewickelt werden die Transaktionen über eine in die Plattform integrierte E-Wallet.
Der Kauf- und Verkaufspreis kann frei definiert werden, wobei FINEXITY den Nutzern mit aktuellen Performance-Kennzahlen zu den jeweiligen Investments eine fundierte Orientierungshilfe zur Verfügung stellt.
Der FINEXITY-Sekundärmarkt ist eine Form der Anlagevermittlung und wird durch unser Haftungsdach Effecta GmbH beaufsichtigt.
Wie kann ich meine digitalen Anteile über den FINEXITY-Sekundärmarkt verkaufen?
Sind Sie im Besitz von digitalen Anteilen tokenisierter Wertpapiere und entscheiden sich für den Verkauf Ihrer Investment-Token, können Sie über die Detailseite jedes für den Sekundärmarkt freigeschalteten Projekts ein Verkaufsangebot einstellen.
Finden Sie dort bereits ein Kaufangebot vor, dessen Konditionen Ihre Erwartungen erfüllt, können Sie dieses akzeptieren und den Verkauf ihrer digitalen Anteile durchführen. Alternativ können Sie ein eigenes Verkaufsangebot einstellen.
Nimmt ein Käufer das Angebot an, wird der Verkauf eingeleitet: Ihre digitalen Anteile werden an den Käufer übermittelt und der Verkaufserlös Ihrer E-Wallet gutgeschrieben.
Wie wird mein FINEXITY-Portfolio Gesamtvermögen berechnet?
Ihr FINEXITY-Portfolio Gesamtvermögen setzt sich aus Ihrem indikativen Portfoliowert, also der Summe aller indikativer Vermögenswerte im Portfolio, und Ihrem E-Wallet Guthaben zusammen.
Wie wird der Token Market Price (TMP) berechnet?
Der Token Market Price (TMP) stellt den tagesaktuellen Token-Kurs dar.
Dieser ist der gewichtete Durchschnitt aller am Vortag (00:00 - 23:59 Uhr) gehandelten Token des jeweiligen Projekts.
Wie funktionieren Investments über FINEXITY?
Über eine Emittentin wird ein digitales Wertpapier strukturiert. Dieses wird über einen Handelspartner (z.B. Finexity Invest GmbH) Anlegern als Investment angeboten. Anleger müssen sich dazu auf dem Marktplatz des Handelspartners registrieren. Hier können sie sich über das Investment informieren und die von der Emittentin bereitgestellten Unterlagen einsehen und herunterladen. Nach erfolgreicher Online-Legitimation über den Anbieter IDnow können sie das Investment tätigen. Bezahlt werden kann über Banküberweisung oder über die integrierte E-Wallet-Lösung. Sobald das Finanzierungsvolumen eines Investments erreicht wurde, werden die Token in die Wallets der Nutzer ausgegeben. Das Investment erscheint nun im Dashboard jedes Nutzers als Asset.
Wie funktioniert die Tokenisierung und welche Blockchain wird genutzt?
Durch Tokenisierung können rechtmäßige Besitzansprüche verzeichnet und gleichzeitig der Handel dieser Ansprüche ermöglicht werden. Das Anlageobjekt wird durch das eingesammelte Kapital und potenziell über eine Bankfinanzierung erworben. Auf der Blockchain wird ein digitaler Anteil zu je einem Euro abgebildet. Nach erfolgreicher Finanzierung werden Token im Wert des gesamten Investitionsbetrags ausgegeben. Jeder Anleger erhält dabei eine Anzahl an Token entsprechend seiner Investition. Dieses Konzept wird mithilfe von Smart Contracts umgesetzt, die die Bedingungen der Kapitalanlage digital festlegen. Nach Ausgabe der Token an die Anleger wird ein protokolliertes Orderbuch erstellt, das die rechtmäßige Identifikation der aktuellen Investoren ermöglicht. Die zugrunde liegende Blockchain ist eine private permissioned Blockchain auf Ethereum, die den strengen regulatorischen Anforderungen in Deutschland entspricht. Dies gewährleistet rechtliche Sicherheit für Investoren. Durch die Verwendung einer private permissioned Blockchain wird vermieden, eine dezentrale Blockchain mit Hunderten oder sogar Zehntausenden Servern zu nutzen, was den ökologischen Fußabdruck erheblich reduziert. Die wenigen genutzten Server sind zudem in CO2-neutralen oder kompensierten Rechenzentren untergebracht.
Was ist ein kapitalgewichteter Index?
Die Berechnung des kapitalgewichteten Index nutzt die Marktkapitalisierung der Projekte für die Gewichtung, die mit ihrer Performance in den Index einfließen. Er bildet damit eine Investitionsstrategie ab, bei der ein Anleger sich mit demselben %-Anteil am Emissionsvolumen an jedem Projekt beteiligt.
Hat man sich beispielsweise mit 2 % des Emissionsvolumens an jedem Projekt zum jeweiligen Laufzeitbeginn beteiligt, wird die aktuelle Gesamtperformance der Investitionen mit dem kapitalgewichteten Index dargestellt.
Was ist ein gleichgewichteter Index?
Die gleichgewichtete Berechnung eines Index lässt alle Einzelprojekte zu gleichen Teilen mit Ihrer individuellen Performance einfließen – unabhängig von ihrem Emissionsvolumen. Anlagestrategisch wird so ein Investor abgebildet, der sich mit dem gleichen absoluten Betrag (€) an jedem Projekt beteiligt.
Hat man sich zum jeweiligen Projektbeginn beispielsweise mit 1.000 € an jedem Projekt der FINEXITY beteiligt, widerspiegelt der gleichgewichtete Index die aktuelle Gesamtperformance der Investitionen.
Was ist der FINEXITY-Index?
Der FINEXITY-Index bildet die Performance der FINEXITY Projekte über alle Assetklassen hinweg ab und fasst diese in einem Index zusammen. Durch den Einbezug aller Assets veranschaulicht der FINEXITY-Index die Leistungsbilanz von FINEXITY und impliziert die Gesamtperformance eines Investors, der in alle Projekte der FINEXITY investiert ist. Der Index startet mit einem Basiswert von 100 und bildet die Entwicklung der Marktkapitalisierung aller Assets ab, welche sich aus der Anzahl der emittierten Token multipliziert mit dem indikativen Tokenwert sowie den ausgeschütteten Zinsen ergibt. Aufgrund von unterschiedlichen Anlagestrategien werden bei der Berechnung der Indexwerte zwei unterschiedliche Methoden für die Gewichtung der einzelnen Projekte herangezogen. Somit lassen sich zwei verschiedene FINEXITY Indizes abbilden: der kapitalgewichtete und der gleichgewichtete FINEXITY-Index.
Wie liquide sind die Anteile?
Private Market Investments sind von Natur aus illiquide, da sie langfristige Kapitalbindung erfordern und typischerweise nicht schnell veräußert werden können. Diese Illiquidität stellt eine Herausforderung für Anleger dar, die Flexibilität und schnellen Zugriff auf ihr investiertes Kapital benötigen. Über den von FINEXITY betriebenen Sekundärmarkt können Anleger jedoch digitale Anteile tokenisierter Private Market Investments jederzeit über alle Handelspartner hinweg eigenständig und gebührenfrei handeln. Der außerbörsliche Peer-to-Peer-Handel löst das magische Dreieck der Vermögensanlage – die Konkurrenz zwischen Rentabilität, Sicherheit und Liquidität – auf und eröffnet so neue Möglichkeiten der individuellen Portfolioverwaltung und dem flexiblen Vermögensaufbau. Sobald die initiale Finanzierungsphase für ein Projekt abgeschlossen und digitale Anteile in Form von Security Token ausgegeben wurden, wird dieses für den Sekundärmarkt freigeschaltet. Dort haben alle Nutzer die Möglichkeit, sowohl Kauf- als auch Verkaufsangebote einzustellen und damit digitale Anteile in Form von Echtzeit-Transaktionen zu handeln. Abgewickelt werden die Transaktionen über eine in die Plattform integrierte E-Wallet. Der Sekundärmarkt ist eine Form der Anlagevermittlung und wird durch unser Haftungsdach Effecta GmbH beaufsichtigt.
Was ist der VIP-Status?
Der VIP-Status wird mit einem Zeichnungsvolumen von mindestens 100.000 Euro auf der FINEXITY-Plattform vergeben.
Dieser Status bietet den Vorteil, dass man bereits vor der Öffentlichkeit die Möglichkeit bekommt, am Pre-Sale von neuen Investitionsmöglichkeiten teilzunehmen. Dadurch sichern Sie sich ein Vorzeichnungsrecht sowie den Zugang zu exklusiven Events, einer besonders intensiven Betreuung durch persönlichen Ansprechpartner und Bonusaktionen.
Wenn Sie den VIP-Status besitzen, wird Ihnen dies im Dashboard in Ihrem Account (rechte obere Ecke) anhand des Icons *VIP angezeigt.
Gibt es eine App?
Ja, es gibt eine FINEXITY-App, die sowohl im iOS App Store von Apple und für Android User im Google Play Store verfügbar ist.
Mit der App haben Sie noch komfortableren Überblick über Ihr Portfolio, können jederzeit digitale Anteile handeln und sind immer auf dem neuesten Stand über alle Wertentwicklungen. Die App ist durch einen zusätzlichen Sicherheits-PIN geschützt.
Wie kontaktiere ich FINEXITY?
Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch montags bis donnerstags von 10:00-19:00 Uhr, freitags von 10:00-18:00 Uhr unter +49 40 822 177 20. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Alternativ erreichen Sie uns jederzeit per Mail unter [email protected]. Dort kümmern wir uns innerhalb kürzester Zeit um Ihr Anliegen.
Wie kann ich meinen Account löschen?
Sollten Sie entschieden haben, dass Sie das Angebot der FINEXITY-Plattform nicht in Anspruch nehmen und Ihren Account endgültig löschen wollen, können Sie dies ganz einfach selbst in Ihrem Dashboard tun.
Klicken Sie dazu rechts oben im Konto-Bereich auf "Einstellungen" und dann auf den Unterbereich "Account löschen".
Achtung! Wenn Sie den Löschvorgang durchführen, werden Ihre Account-Daten bei uns unwiederbringlich gelöscht.
Wie kann ich mich identifizieren?
Wir sind verpflichtet, für die Kontoeröffnung eine Identifizierung durchzuführen, die den Grundlagen des Geldwäschegesetzes (GwG) entspricht. Durchführen können Sie dies auf zwei Wegen: digital oder in der Postfiliale. Beide Verfahren sind rechtskonform, sicher und kostenlos für Sie.
Wenn Sie lieber in eigener Person den Identitätsnachweis erbringen möchten, können Sie sich mit dem POSTIDENT Verfahren der Deutschen Post in der Filiale ausweisen. Laden Sie sich dazu einfach die notwendige PDF-Datei während des Identifizierungsprozesses auf der FINEXITY-Plattform herunter und drucken Sie diese aus. Mit dem ausgedruckten PDF-Dokument und Ihrem Personalausweis besuchen Sie eine Post-Filiale Ihrer Wahl und identifizieren Sie sich vor Ort.
Wenn Sie die digitale Authentifizierung bevorzugen, nutzen Sie den Onlinedienst IDnow und identifizieren sich online via Web oder über die IDNow App. Sie benötigen dazu nur einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone. Auf der Partnerseite von IDNow können Sie sich per Experten-Video-Chat mit Ihrem Personalausweis innerhalb weniger Minuten identifizieren.
Wie kann ich den Newsletter abonnieren, verwalten und abbestellen?
Sobald Sie sich auf FINEXITY.com kostenfrei registriert haben, sind Sie aktiver Teil unseres wöchentlichen Haupt-Newsletters.
Alle Newsletter können Sie ganz einfach in Ihrem Account (rechte obere Ecke) im Dashboard abonnieren und verwalten. Klicken Sie auf die Rubrik "E-Mail-Abo". Dort können Sie durch Anklicken weitere ausgewählte Newsletter abonnieren und Ihre Einstellungen verwalten.
Abonnierte Newsletter können Sie außerdem verwalten oder abbestellen, indem Sie in der Newsletter-E-Mail ganz nach unten scrollen. Dort finden Sie im Footer einen Link "Newsletter verwalten / abbestellen". Mit einem Klick darauf gelangen Sie in den Verwaltungsbereich Ihrer Newsletter-Abonnements. Dort können Sie durch Anklicken ausgewählte Newsletter verwalten oder abbestellen.
Wie erstelle ich ein Passwort?
Sie werden direkt bei der Registrierung gefragt ein Passwort Ihrer Wahl zu vergeben. Wählen Sie ein schwer zu erratendes Passwort aus mindestens sechs Zeichen, möglichst mit einer Kombination aus Groß-und Kleinschreibung, Zahlen und Sonderzeichen.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen, können Sie es über die Passwort vergessen-Funktion ganz einfach zurücksetzen und sich ein neues Passwort vergeben.
Wie registriere ich mich?
Registrieren können Sie sich über die Webseite https://finexity.com/register. Zum Erstellen Ihres Accounts geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein und vergeben ein sicheres Passwort. Nun müssen Sie nur noch Ihre Email-Adresse bestätigen – dazu schicken wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail. Im Anschluss können Sie sich einloggen, Ihre persönlichen Daten vervollständigen und auf dem Marktplatz ab 500 Euro investieren.
Die Registrierung bei FINEXITY ist komplett kostenfrei. Bereits nach wenigen Klicks haben Sie in kürzester Zeit den vollen Zugriff auf Ihr persönliches Dashboard.
Welche Vorteile bieten Private Market Investments?
In den letzten Jahren haben sich Investitionen in Private Markets als äußerst erfolgreich erwiesen. So haben beispielsweise Private Equity Investments regelmäßig die Renditen öffentlicher Märkte übertroffen, was das Interesse und den Zugang zu diesen Anlagemöglichkeiten stark erhöht hat. Die herkömmliche 60/40-Aufteilung zwischen Aktien und Anleihen reicht nicht mehr aus, um den heutigen finanziellen Anforderungen gerecht zu werden. Eine ausgewogene Mischung aus Public und Private Market Investments ist unverzichtbar. Eine strategische Allokation in Private Markets kann das Portfolio unabhängig vom Anlagehorizont diversifizieren und optimieren. Mithilfe eines Handelsplatzes bringt FINEXITY Emittenten und Handelspartner zusammen, wodurch Anleger Zugang zu renditestarken und handelbaren tokenisierten Private Market Investments erhalten.
Welche Token werden verwendet und wie werden diese verwahrt?
Es werden Security Token verwendet, die mit den gleichen oder ähnlichen Rechten ausgestattet sind wie „klassische“ Wertpapiere. Unter wertpapierähnlichen Rechten versteht man mitgliedschaftliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche vermögenswerten Inhalts, ähnlich wie bei Aktien und Schuldtiteln. Sie stellen sodann grundsätzlich Wertpapiere (“Wertpapiere sui generis”) im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (ProspektVO), des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) bzw. Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) dar. Für die sichere Verwahrung der Security Token steht jedem Nutzer eine Wallet als digitales Schließfach zur Eigenverwahrung zur Verfügung. Es ist kein Depot erforderlich und es entstehen keine Kosten für die Eigenverwahrung. Die Wallet ist mit einem Login zur technischen Plattform verbunden. Weder FINEXITY noch die Handelspartner haben Zugriff auf die Login-Daten der Nutzer und auch der Private-Key zur Wallet wird durch einen externen Autorisierungs- und Authentifizierungsprovider in verschlüsselter Form gesichert. Für die E-Mail-Adressen der Nutzer wird ein Double-Opt-In-Verfahren verwendet, und jede Transaktionsfreigabe erfolgt über mobileTAN per Mobilfunknummer (2FA-Verfahren).
Ist die FINEXITY-Blockchain dezentral?
Die FINEXITY-Blockchain ist eine private permissioned Blockchain auf Ethereum. Damit richten wir uns nach den strengen finanzregulatorischen Anforderungen in Deutschland. Dies garantiert rechtliche Sicherheit für unsere Investoren.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher keine Dezentralisierung vorhanden, aber wir haben einen ersten Schritt in Richtung Dezentralisierung im Rahmen der jetzigen Möglichkeiten der Gesetzgebung und der Marktlage geschaffen. Sobald die gesellschaftlichen Auflagen und Gegebenheiten es zulassen, werden wir die Möglichkeiten, die die Blockchain bietet, weiter ausbauen und zum Beispiel mit weiteren digitalen Token-Anbietern zusammenarbeiten.
Ist FINEXITY eine Crowdinvestment-Plattform?
FINEXITY ist keine Crowdinvestment-Plattform. Wir machen keine Projektfinanzierung, sondern Bestandsfinanzierung über digitale Anteile.
Crowdinvesting ist eine Form des Crowdfundings, bei der die Crowd finanziell am Erfolg des Unternehmens (bzw. des Projekts) beteiligt wird. Ähnlich wie bei der FINEXITY findet die Investition über eine Blockchain statt und der Investor erhält in Höhe seiner Beteiligung an einem Projekt eine bestimmte Anzahl an sogenannten Token, die explizit für den Sachwert, in den investiert wird geschaffen wird.
Wie viele Tokens zu welchen Konditionen Sie „gekauft“ haben, ist fälschungssicher in der Blockchain festgehalten. Crowdfunding-Kampagnen sind aber aus verschiedenen anderen Gründen unsicher, betrugsanfällig und oftmals nicht erfolgreich.
Wie werden meine digitalen Anteile verwahrt?
Durch den Erwerb der digitalen Wertpapiere, strukturiert als tokenisierte Schuldverschreibungen, erhalten Sie nach Vertragsabschluss einen schuldrechtlichen Anspruch. Nach erfolgreichem Kauf wird der Gegenwert Ihrer Investition in Token ausgegeben. Jeder Token stellt einen verbrieften Besitzanspruch dar und bestätigt Ihren Teilbesitz digital.
Damit die Token sicher verwahrt werden können, gibt es die FINEXITY-Wallet als digitales Schließfach zur Eigenverwahrung Ihrer digitalen Anteile. Jedem Nutzer stellt FINEXITY eine Wallet zur Eigenverwahrung der Token bereit. Sie brauchen kein Depot und es fallen keine Kosten für die Eigenverwahrung an.
Die FINEXITY-Wallet ist mit Ihrem Login zur FINEXITY Plattform verknüpft. Wir sind selber nicht im Besitz Ihrer Login-Daten, und auch der Private-Key zur Wallet wird durch einen externen Autorisierung- & Authentifizierungsprovider in verschlüsselter Form gespeichert. Wir setzen für Ihre E-Mail-Adresse das Double-Opt-In Verfahren ein und über Ihre Mobilfunknummer erfolgt jede Transaktionsfreigabe mittels mobileTAN (2FA-Verfahren).
Ist FINEXITY Eigentümer der Kapitalanlage?
Nein. Für jeweils ein bestimmtes Investitionsprojekt wird eine Objektgesellschaft errichtet, die als Emittentin der entsprechenden Schuldverschreibung fungiert. Die Objektgesellschaft erwirbt das betreffende Projekt mit dem über die Schuldverschreibungen zur Verfügung gestellten Kapital.
Die FINEXITY-Plattform fungiert als Vermittler, die Ihnen als Anleger die Zeichnung von tokenisierten Schuldverschreibungen ermöglicht, die wirtschaftlich wie (anteilige) Direktinvestitionen ausgestaltet sind.
Sie partizipieren wie eine Eigentümer an selektierten Sachwerten, denn als Anleger stehen Sie direkt nach der Bank im Rang (nachrangige Schuldverschreibung). Jede Schuldverschreibung für ein bestimmtes Objekt wird von einem 100%-igen Tochterunternehmen von FINEXITY in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG begeben.
Um die Sicherheit Ihres digitalen Vermögens bestmöglich zu gewährleisten, prüfen wir die Objekte vorher eingehend und richten unser Management auf Werterhalt und Risikominimierung aus. Die Blockchain ermöglicht uns die rechtskonforme Emittierung von Investment-Token.
Sind tokenisierte Schuldverschreibungen von FINEXITY prospektpflichtig?
Nein. Die Finexity-Token sind – aufgrund der Übertragbarkeit und der (potenziellen) Handelbarkeit auf einem Zweitmarkt – als Wertpapiere i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Nr. 44 der Richtlinie (EU) 2014/65 (MiFID II) und § 2 Nr. 1 WpPG i.V.m. Art. 2a Verordnung (EU) 2017/1129 zu qualifizieren, sodass sie nicht den Bestimmungen des Vermögensanlagegesetzes unterliegen.
Die Schulverschreibungen werden von den jeweiligen Objektgesellschaften begeben, die als Emittenten der entsprechenden Schuldverschreibung fungieren. Die Objektgesellschaften unterliegen keiner Prospektpflicht, sondern bewegen sich innerhalb der einschlägigen Prospektausnahmebestimmungen. Diese Ausnahmebestimmungen ergeben sich aus der unmittelbar anwendbaren ProspektVO i.V.m. dem WpPG.
Ist meine Anlage sicher bei FINEXITY?
Anlagesicherheit des Investmentobjekts
Jeder Sachwert durchläuft unseren eigenen Bewertungsprozess-Prozess und wird anschließend in einem mehrköpfigen Rat vorgestellt und ggf. abgelehnt oder in unser Portfolio aufgenommen.
Generell sind wir nicht renditegetrieben, sondern setzen auf langfristige Anlagen und gehen kein unnötig hohes Risiko ein. Dennoch ist der Erwerb unserer Wertpapiere mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Technologische Sicherheit der digitalen Anteile
Die Nutzung der Blockchain-Technologie (Permissioned Blockchain) zur Umsetzung der Tokenisierung ist mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt und unterliegt daher gesetzlichen Regularien.
Die digitalen Anteile werden in der FINEXITY-Wallet eigenverwahrt, die als digitales Schließfach dient. Jedem Nutzer stellt FINEXITY eine Wallet kostenlos bereit. Sie brauchen kein zusätzliches Depot.
Wie werden die Immobilien, die auf FINEXITY angeboten werden, ausgewählt?
Unsere Objekte sind Wohnimmobilien in Deutschlands A-Städten und Europas begehrteste Ferienimmobilien.
Die Auswahl erfolgt auf Basis anspruchsvoller und strenger Kriterien innerhalb eines internen Due-Diligence-Prozesses sowie durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Maklern und Projektentwicklern. Hier wählen wir nach dem FINEXITY Standard die richtige Immobilie aus. Die Auswahl orientiert sich an der Strategie eines Familiy Office: kontinuierlicher und langfristiger Vermögensaufbau bei gleichzeitig minimierenden Risiken.
Sobald die Immobilie alle Ansprüche vollumfänglich erfüllt, wird diese einem mehrköpfigen Komitee vorgestellt. Bei einstimmiger Zusage wird die Immobilie in das FINEXITY Portfolio aufgenommen und zum Investment freigegeben.
Was bedeutet Tokenisierung?
FINEXITY bietet Investor*innen die Möglichkeit, in verschiedene tokenisierte Sachwerte wie Immobilienkapitalanlagen zu investieren. Durch die Blockchain-basierte Tokenisierung hat FINEXITY die Möglichkeit, rechtmäßige Besitzansprüche protokollieren und gleichzeitig den Handel dieser Besitzansprüche abbilden zu können.
Der Sachwert wird durch das eingesammelte Geld sowie durch die 65-Prozent-Finanzierung mit einer Bank gekauft. Auf der Blockchain wird ein digitaler Anteil zu je einem Euro abgebildet. Aus der erfolgreichen Finanzierung resultieren Token in Höhe des Finanzierungsvolumen. Jede*r Anleger*in bekommt Token in Höhe seiner Investition ausgeschüttet. Der Sachwert wird somit tokenisiert (Asset Backed Tokens).
Das Konstrukt mit seinen unterschiedlichen Parametern setzen wir mit Smart Contracts um. In diesem digitalen Vertrag sind die Bedingungen der Kapitalanlage festgeschrieben. Nach Ausgabe der Token an die Anleger*innen erhalten wir ein protokolliertes Orderbuch, mit dem wir in der Lage sind, rechtmäßig zu identifizieren, wer zum aktuellen Zeitpunkt investiert ist. Über unseren Marktplatz können Anleger*innen ihre Anteile direkt anderen Anleger*innen zum Verkauf anbieten.
Wie sieht das Leistungsangebot von FINEXITY aus?
Mithilfe eines Handelsplatzes bringt FINEXITY Emittenten und Handelspartner zusammen, wodurch Anleger Zugang zu renditestarken und handelbaren tokenisierten Private Market Investments erhalten. Emittenten von digitalen Wertpapieren (Security Token und künftig auch Kryptowertpapieren) profitieren so vom Zugang zu Handelspartnern und Anlegern, was zu einer schnelleren Mittelbeschaffung bei niedrigeren Gebühren für die Asset-Verwaltung führt. Handelspartnern, wie Banken und Vermögensverwalter, bietet FINEXITY über eine White-Label-Lösung Zugang zu vorqualifizierten Private Market Investments. Dies ermöglicht ihnen, neue Anleger zu gewinnen, bestehende Kunden zu binden, und gleichzeitig krisenresilientere Portfolios aufzubauen. Anleger profitieren von renditestarken Private Market Investments mit geringeren Kapitalanforderungen, verbesserter Liquidität, niedrigeren Kosten und höherer Transparenz.