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Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2024 für die Bundesbürger ändert

Neues Jahr, neue Regeln: Was sich 2024 für die Bundesbürger ändert

FINEXITY
4 Minuten 
Lesezeit
December 22, 2023

In den letzten Tagen des Jahres 2023 stimmen sich viele auf das neue Jahr ein. Dazu zählen persönliche Ziele und Vorsätze ebenso, wie neue Regelungen oder Gesetze, die alle Bewohner der Bundesrepublik betreffen. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen 2024.

Ein ereignisreiches Jahr 2023 geht zu Ende

Das vergangene Jahr war von wirtschaftspolitischen Krisen, Kriegen, der Inflation, turbulenten Aktienmärkten und vergleichsweise hohen Zinsen geprägt. Auf politischer Ebene muss die Ampel-Koalition jetzt Sparmaßnahmen ergreifen, um das Haushaltsloch zu stopfen, das u.a. durch die Folgen der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine entstanden ist. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Dezember 2023 die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Etat 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Zugleich entschieden die Richter, der Staat dürfe sich Notkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen. Das hat der Bund aber in Sondertöpfen getan - was nun zusätzliche Löcher in den Etat reißt. Finanzminister Lindner sieht für 2024 deshalb einen "Handlungsbedarf" von 17 Milliarden Euro.

Wie viel an welcher Stelle gespart werden soll, wird wohl erst im Lauf des neuen Jahres deutlich. Doch einige Regeln und Neuerungen stehen bereits fest und bringen Verbrauchern mitunter sogar mehr Geld. Es lohnt sich also, über sie Bescheid zu wissen. Ein Überblick: 

Das kommt 2024 auf uns zu

Steuer

  • Grundfreibetrag

Ein “geldwerter” Vorteil greift sogar automatisch: Statt 10.908 Euro sind ab kommendem Jahr 11.604 Euro jährlich steuerfrei. Das Finanzamt greift also nur auf den Teil des zu versteuernden Einkommens zu, der diesen sogenannten Grundfreibetrag übersteigt.

  • Kinderfreibetrag

Wer Kinder hat, kann sich über einen höheren Kinderfreibetrag freuen. 2024 liegt er pro Elternteil bei 3.192 Euro (2023: 3.012 Euro).

  • Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz wird 2024 ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben, 2023 sind es noch 61.972 Euro.

  • Mehrwertsteuer

Essengehen könnte teurer werden: In der Gastronomie gilt ab 1. Januar wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der vorübergehend eingeführten sieben Prozent.

Arbeitnehmer

  • Mindestlohn

Der Mindestlohn in Deutschland wird erhöht. Er steigt von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Diese Änderung betrifft nicht nur versicherungspflichtige Hauptbeschäftigte, sondern auch Minijobber. Für sie steigt die Verdienstgrenze um 18 Euro auf 538 Euro. Auch Auszubildende dürfen sich über mehr Gehalt freuen. Für Azubis gilt 2024 eine Mindestvergütung, die Ausbildungsbetriebe ihnen garantieren müssen. Die Sätze wurden Ende Oktober bekannt gegeben.

  • Arbeitszeiterfassung

Laut dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sind Arbeitgeber ab 2024 dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten elektronisch zu erfassen. Zumindest, wenn darüber hinaus keine gesonderten tarifvertraglichen oder kleinbetrieblichen Regelungen gelten sollten.

Rente

  • Altersgrenze steigt

Im kommenden Jahr steigt die reguläre Altersgrenze auf 66 Jahre. Das gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für zukünftige Rentnerinnen und Rentner erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Bei der sogenannten Rente ab 63 steigt das Eintrittsalter ebenfalls - auf 64 Jahre und vier Monate für 1960 Geborene. 

  • Rentenerhöhung

Die Renten sollen 2024 voraussichtlich um 3,5 Prozent steigen. Das errechnete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung. Endgültig entscheidet sich die Anpassung aber erst im kommenden Frühjahr.

Versicherungen

  • Kfz-Versicherung

Die Prämien für Kfz-Versicherungen verteuern sich 2024 um mindestens zehn Prozent. Der Grund dafür ist vor allem, dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind.

  • Sachversicherungen

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Wohngebäuden. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft rechnet für 2024 mit einem Preisanstieg um durchschnittlich 7,5 Prozent.

Verbraucher

  • Bürgergeld

Diese Neuerung betrifft nur Bürgergeldempfänger, die von der Inflation besonders betroffen sind: Ab Anfang 2024 sollen Alleinstehende deshalb insgesamt 563 Euro monatlich bekommen - aktuell sind es 502 Euro pro Monat. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren werden künftig 471 statt 420 Euro monatlich erhalten. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro Bürgergeld gezahlt, Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen einen erhöhten Satz von 357 statt 318 Euro erhalten.

  • Pfand

Beim Einkaufen müssen sich Verbraucher ab Januar umstellen - und Milchflaschen nicht in den Hausmüll befördern. Denn für Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verkauft werden, gibt es dann einen Pfand-Zuschlag von 25 Cent.

  • CO2-Abgabe

Die Ampel will die CO2-Abgabe für Sprit, Heizöl oder Gas schneller als zuletzt geplant anheben. Derzeit beträgt der Preis 30 Euro pro Tonne, ab 2024 soll er nun 45 Euro statt der geplanten 40 Euro betragen. Benzin wird so etwa um 4,5 Cent pro Liter teurer.

Immobilienbesitzer und Käufer

  • Gebäude-Energie-Gesetz

Am 1. Januar 2024 tritt das viel diskutierte Gebäude-Energie-Gesetz in Kraft. Die Änderung betrifft alle Eigentümer von Gebäuden und deren energetische Anforderungen. Unter anderem legt das Gesetz fest, dass Öl- und Gasheizungen noch bis 2044 betrieben werden dürfen. Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien wie  Photovoltaik, Bioöl, Biogas oder Holzpellets betrieben werden.

  • Wohn-Riester

Im neuen Jahr kann die Eigenheimrenten-Förderung (“Wohn-Riester“) sowohl für den Aufbau von Eigenkapital, die Tilgung von Darlehen oder altersgerechte Sanierungen genutzt werden, als auch für energetische Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Dies schließt den Einbau von Wärmepumpen, die Installation von Photovoltaikanlagen und Wärmedämmungen mit ein.

Abgesehen von den geplanten Neuregelungen wird 2024 sicher auch ein paar schöne - und vielleicht auch weniger angenehme - Überraschungen parat halten. Was das neue Jahr auch bringen mag: FINEXITY wünscht allen Lesern und Kunden ein gesundes, glückliches und erfolgreiches 2024!

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