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Was die Solardach-Pflicht für Eigenheimbesitzer und Bauherren bedeutet

Was die Solardach-Pflicht für Eigenheimbesitzer und Bauherren bedeutet

FINEXITY
4 Minuten 
Lesezeit
April 13, 2023

Deutschland hat mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen, die Emission an Treibhausgasen bis 2030 um 65 % zu reduzieren. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien in allen Sektoren notwendig. Unter anderem mit Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern, die je nach Bundesland Pflicht sind oder werden. Erfahren Sie, was es mit der neuen Gesetzgebung auf sich hat und welche Eigenheimbesitzer oder Bauherren davon betroffen sind.

Hintergrund der Solarpflicht

Ende November 2021 hatten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Nach der Billigung des Vertrages durch einen Parteitag (SPD, FDP) beziehungsweise eine Mitgliederbefragung (Grüne) wurde der Vertrag am 7.12.2021 unterzeichnet. Der Koalitionsvertrag enthält auch zahlreiche Passagen zu Immobilien-Themen wie Miete und Wohnungsbau - unter anderem das “Solaranlagenausbaubeschleunigungsgesetz”

Die Ampel-Regierung hat eine bundesweite Solarpflicht im Koalitionsvertrag folgendermaßen vereinbart: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden." Steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen will die Bundesregierung abbauen.

Auch EU-weit ist eine Solaranlagenpflicht in Arbeit. Mitte Mai 2023 will die EU-Kommission hierzu einen konkreten Plan ("REPowerEU") vorstellen, um schnellstmöglich unabhängig von russischen Energielieferungen zu werden. Fünf Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Litauen, Luxemburg und Spanien) fordern deshalb eine Solarpflicht in der EU. In einem Brief an die Kommission schlagen die Energieminister vor, dass der Ausbau von Solarenergie im Gebäudebereich in der Europäischen Union geregelt werden soll. Konkret müssten Verwaltungsgebäude, Supermärkte, Flachdächer und Industrieanlagen verpflichtend mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Bei neuen und sanierten Wohnhäusern sollten Solardächer die Norm werden. Das Ziel, das die fünf Länder verfolgen, ist, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 70 Millionen Solardächer in der EU gebaut und so 1.100 Terawattstunden Strom produziert werden.

Mögliche Vor- und Nachteile der Photovoltaik-Pflicht

Mit Blick auf Deutschland wird die Photovoltaik-Pflicht noch kontrovers diskutiert und kennt einige Vor- und Nachteile.

Vorteile:

  • Die Installation von neuen Solaranlagen ist eine effektive Maßnahme für mehr Ökostrom im Netz und das Erreichen der Klimaziele.
  • Die Photovoltaik-Pflicht soll durch die Nutzung von Hausdächern zusätzlichen Flächenverbrauch für die Energiegewinnung vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird.
  • Durch das Senken von Stromkosten und eine feste Vergütung für den Strom amortisieren sich PV-Anlagen für Einfamilienhäuser nach etwa zehn Jahren. Danach lässt sich mit dem selbst erzeugten Strom Geld sparen.

Nachteile:

  • Eine gesetzliche Verpflichtung könnte eventuelle die Akzeptanz für Solaranlagen in einigen Bevölkerungsschichten verringern.
  • Es entstehen hohe Bau- bzw. Sanierungskosten für Unternehmen und Privatpersonen.
  • Die Gesetze und Vorschläge, die heute im Raum stehen, betreffen hauptsächlich Neubauten - der weitaus größere Teil von Altbestand ist damit nicht abgedeckt.
  • Eine bundesweit einheitliche Solardachpflicht ist noch nicht in Aussicht.

Regelung pro Bundesland

Bisher gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen zum Einsatz von PV-Anlagen auf Gebäuden. Einzelne Bundesländer haben jedoch bereits entsprechende Gesetze erlassen:

  • In Niedersachsen gilt, dass Gewerbeimmobilien künftig mindestens zur Hälfte mit Photovoltaik-Anlagen bestückt werden. Betroffen davon sind aber nur Neubauten mit überwiegend gewerblicher Nutzung ab 75 Quadratmetern Dachfläche. Vorgesehen ist außerdem, dass Bauherrn künftig bei der Planung neuer Wohngebäude sicherstellen müssen, dass sich Solaranlagen auf dem Dach zumindest nachrüsten lassen.

  • Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in dem bereits jetzt eine Solarpflicht für Wohn- und Nicht-Wohngebäude greift. Seit Jahresbeginn 2023 ist sie auch auf Sanierungen ausgeweitet. So gilt nun die Pflicht zur Installation einer Solaranlage, wenn ein Hausbesitzer ein Dach grundlegend sanieren lässt. Die Frage danach, was als "grundlegende Sanierung" gilt, sorgt jedoch für Kritik.
  • In Berlin greift das Solargesetz seit dem 1. Januar 2023 und verpflichtet private Eigentümer von Neubauten sowie von Bestandsgebäuden im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation und zum Betrieb einer PV-Anlage auf ihrem Gebäudedach. Alternativ kann die Anlage nach Angaben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auch an der Gebäudefassade oder als Solarthermieanlage installiert werden. Ähnliches gilt für Hamburg.

  • In Bayern besteht die PV-Pflicht bisher nur für staatliche Gebäude, Industrie- und Gewerbebauten. Ab 2025 soll die Pflicht auch für neu gebaute und sanierte Wohnhäuser gelten.

  • In Hessen unterliegen bislang nur Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen und landeseigene Gebäude einer Solarpflicht. In Nordrhein-Westfalen gilt das für Parkflächen mit 35 oder mehr Stellplätzen.

  • In Schleswig-Holstein gibt es ebenfalls eine PV-Pflicht für Parkplätze. Hier jedoch erst ab 100 Stellplätzen oder mehr. Eine PV-Pflicht gilt hier außerdem für gewerbliche Neubauten und im Falle von Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden, wenn diese mehr als zehn Prozent der Dachfläche betreffen.

  • In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und dem Saarland gibt es bislang keine entsprechenden Solarpflichten.

Photovoltaik-Fördermöglichkeiten 

Die kostspielige Installation und der Betrieb einer Photovoltaikanlage werden insbesondere durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. Es gewährleistet etwa einen auf zwanzig Jahre befristeten gesetzlichen Vergütungsanspruch für den Strom, der in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird. Darüber hinaus fördert die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers über ihren Standard-Förderkredit „Erneuerbare Energien“ (Nr. 270). Die KfW unterstützt damit die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen allerdings den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. KfW-Förderkredite haben Laufzeiten zwischen fünf und 30 Jahren. Der effektive Jahreszins betrug Anfang 2023 im günstigsten Fall 4,03 Prozent, ist aber abhängig von der Dauer der Zinsbindung sowie von der Bonität des Antragstellers. Letztere ermittelt die Hausbank, über die auch der Kreditvertrag abgeschlossen wird.

Darüber hinaus gibt es Fördermittel auf Landes- oder kommunaler Ebene. So hat beispielsweise der Berliner Senat im Juli 2022 das Solar-Plus-Programm beschlossen. Seit 1. September 2022 können Bürger einen Förderantrag stellen. Damit wird der Kauf eines Batteriespeichers und ein Teil der Mehrkosten von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bezuschusst, die nicht auf einem Dach, sondern an der Fassade oder an denkmalgeschützten Häusern installiert werden. 

Aufgrund der Vielzahl an Fördermöglichkeiten lohnt es sich für Eigenheimbesitzer und Sanierer auf jeden Fall, vor der Installation einer Solaranlage alle Optionen zu prüfen. Denn EEG-Vergütung, KfW-Förderung für Photovoltaik und regionale Zuschüsse lassen sich auch kombinieren.

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