EU-Vermögensregister: Ende der Privatsphäre oder Anfang der Geldwäschebekämpfung?
Für Regierungen beziehungsweise Steuerbehörden gäbe es wahrscheinlich nichts Schöneres, als ein transparenter Einblick in die Besitzverhältnisse der Bürger. Denn auf diese Weise könnten Delikte wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Schwarzgeld nahezu ausgelöscht werden. Deshalb debattiert Brüssel bereits seit 2021 über ein EU-Vermögensregister. Doch kommt es wirklich zu einer solchen Verordnung? Und welche Vor- bzw. Nachteile hätte diese für die Bürger?
Warum arbeitet die EU an einem Vermögensregister?
Der Auslöser für die EU-weite Debatte um ein Vermögensregister waren 2021 die Probleme, Besitztümer sanktionierter, russischer Oligarchen in der EU aufzuspüren und einzufrieren. Daraufhin hat die EU-Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, die prüfen soll, ob und wie die Einführung eines Vermögensregisters in der EU möglich wäre. Zentral geht es in der Machbarkeitsstudie darum, wie Mitgliedsstaaten schon heute die Vermögensverhältnisse ihrer Bürger erfassen und wie sich diese Daten zentral sammeln und miteinander verknüpfen ließen. Die Ergebnisse der Studie sollen „bald“ veröffentlicht werden. Auf Grundlage dessen muss die EU-Kommission dann entscheiden, ob und wie sie ein Register einführen möchte.
Doch welchen Zweck verfolgt ein solches Verzeichnis eigentlich? Gründe gibt es laut den Befürwortern mehrere. Die Europäische Union fordert zum Beispiel die Einführung eines Vermögensregisters, um effektiv gegen Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Korruption vorzugehen. Ein Register würde es ermöglichen, die Herkunft von Vermögenswerten besser nachzuverfolgen und so Geldwäsche sowie die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen. Gleichzeitig würde es die Transparenz erhöhen und sicherstellen, dass Vermögenswerte korrekt versteuert werden, was die Steuerhinterziehung erschwert. Zudem könnte ein Vermögensregister dazu beitragen, unrechtmäßig erworbenes Vermögen aufzudecken und die wahren Eigentümer von Vermögenswerten sichtbar zu machen, was wichtig für die Bekämpfung von Korruption ist. Auch würden einheitliche Standards und Verfahren die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten stärken, was z.B. grenzüberschreitende Ermittlungen erleichtert.
Trotz dieser Vorteile ist das Vorhaben umstritten, da es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre der Bürger gibt. Als besonders kritisch wird erachtet, dass das EU-Vermögensregister mit Überwachungs- und Sanktionsmaßnahmen verbunden werden soll, die weit über den Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gehen könnten.
In den EU-Ausschüssen besteht allerdings inzwischen Einigkeit darüber, ein zentrales EU-Vermögensregister einzurichten, und externe Dienstleister arbeiten derzeit bereits an der juristischen und logistischen Umsetzung. Laut einer Sprecherin der EU-Kommission könnte das Register bald eingeführt werden - doch das ist noch keine ausgemachte Sache.
Was beinhaltet das geplante EU-Vermögensregister?
Das Kontra-Argument, wonach jeder Bürger vom Vermögensregister automatisch betroffen wäre, stimmt allerdings so nicht, da nur Vermögensgegenstände mit einem Wert von mehr als 200.000 Euro auf EU-Ebene zentral erfasst werden sollen. Im Mittelpunkt stehen dabei Daten aus Grundbüchern und Unternehmensregistern, aber auch Kryptowährungen, Kunstwerke oder Gold dürften erfasst werden. Man ziehe die Möglichkeit in Betracht, auch Sachwerte bzw. alternative Vermögenswerte in das Register aufzunehmen, hieß es von der EU-Kommission bei Ausschreibung der Machbarkeitsstudie. Auch könnten Informationen dazu schnell und grenzüberschreitend zwischen Behörden ausgetauscht werden.
Im Einzelnen soll das EU-Vermögensregister folgende Eckpunkte enthalten:
- Weitgehendes Verbot von Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro ab 2027
- Einführung eines Vermögensregisters für Werte über 200.000 Euro
- Verknüpfung der Daten aus den Registern über wirtschaftliche Eigentümer, Kontenregister und Immobilienregister sowie Vermögensregister zu einem EU-Vermögensregister
- Schaffung einer neuen EU-Behörde (AMLA, „Anti-Money Laundering Authority“) in Frankfurt ab 2025
- Regulierung von Kryptotransaktionen
- Schaffung eines elektronischen Euro (central bank digital currency – CBDC)
- Weiters: Verknüpfung der Identität mit Bankkonto bei Transferempfängern auf weltweiter Basis aufgrund neuer Vorhaben der UNO (Global Digital Compact)
Welche Vor- und Nachteile bietet das Kontrollinstrument?
Um wie erwähnt die Transparenz finanzieller Transaktionen und Besitztümer zu erhöhen und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung besser zu bekämpfen, könnte ein EU-Vermögensregister hilfreich sein. Kritiker eines EU-weiten Vermögensregisters fürchten jedoch eine noch umfassendere staatliche Kontrolle. Auch mutmaßen sie, dass ein solches Register die Grundlage für ein neues Lastenausgleichsgesetz oder eine Vermögensabgabe bilden könnte, um die Löcher in den Staatskassen zu stopfen.
Ohnehin sind die Anti-Geldwäsche-Regeln der EU schon heute sehr streng; ebenso die Gesetze in vielen Mitgliedsstaaten. Zum Beispiel durch die EU-Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro und andere Regularien, die bereits gelten. Beispiel Krypto-Handel: Mit der im Frühjahr verabschiedeten sechsten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU wurden auch Verwalter von Krypto-Werten wie Banken und Vermögensverwalter strengeren Sorgfalts- und Meldepflichten unterworfen. Sie dürfen keine Krypto-Konten für anonyme Nutzer mehr anbieten und müssen verdächtige Aktivitäten melden. Das neue Gesetzespaket umfasst zudem verschärfte Überwachungsbestimmungen für Personen mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Euro und eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im geschäftlichen Kontext.