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Finanzielle Fallstricke bei der Geldanlage: Mit welchen Steuern muss ich rechnen?

Finanzielle Fallstricke bei der Geldanlage: Mit welchen Steuern muss ich rechnen?

FINEXITY
4 Minuten 
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April 1, 2021

Immer mehr Deutsche suchen rentable Alternativen zu zinslosen Spareinlagen und investieren auf dem Kapitalmarkt. Innovative Anlagen wie tokenisierte Wertpapiere rücken in den Fokus und werden beliebter. Doch trotz attraktiver Renditechancen auf dem Kapitalmarkt sollten Investoren auch an die mögliche Besteuerung von Gewinnen denken. Erfahren Sie, in welchen Fällen der Fiskus die Hand aufhält und wie Sie Steuern und Gebühren bei der Geldanlage minimieren können.

Viele Anleger nutzten im Corona-Jahr 2020 die temporär günstigen Einstiegskurse für Aktien- und Fondsanteile, weshalb die Aktionärsquote auf historisch hohe 12,35 % stieg – dem Rekordniveau der Dotcom-Ära 2001. Welche finanziellen Fallstricke, insbesondere Steuern, sollte man abwägen, damit sich ein Investment langfristig lohnt?

 

Kapitalbesteuerung auf Geldanlagen im Überblick

Privatanleger sollten bei ihrer persönlichen Vermögens- und Investitionsplanung folgende steuerliche Aspekte im Auge behalten:

  • Abgeltungssteuer (früher: Kapitalertragsteuer)

Auf Gewinne, Zinsen und Dividenden aus Aktien, Anleihen, Bankeinlagen und unter Umständen auch Kapitallebensversicherungen wird seit 2009 eine Abgeltungssteuer von 25 % erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Die Abgeltungssteuer ist, ähnlich wie die Einkommensteuer, eine Quellensteuer. Das bedeutet, dass deutsche Finanzinstitute die Steuer vor der Auszahlung des Gewinns automatisch an das Finanzamt abführen.

  • Steuer auf Aktienfonds 

Gewinne aus Fonds, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer erworben wurden, blieben nur bis Ende 2017 steuerfrei. Seit dem 1. Januar 2018 gilt für Fonds und Indexfonds (ETFs) das Investmentsteuerreformgesetz. Die Neuregelung bedeutet für Anleger einerseits weniger Aufwand bei der Steuererklärung, da in- und ausländische Investment­fonds jähr­lich und anhand einer Pau­schale be­steuert werden. Andererseits können Investoren die sogenannte Quellen­steuer, die für aus­län­dische Divi­denden bisher an­gefallen ist, nicht mehr auf die Ab­geltungs­steuer anrechnen.

Bei Aktien­fonds, bei denen der Aktien­an­teil minde­stens 51 % beträgt, sind pauschal 30 % aller Erträge steuer­frei, bei Misch­fonds beträgt die Teil­­frei­­stellung 15 %. Bei offenen Immo­bilien­fonds mit deutschem Schwerpunkt entfallen auf 60 % des Gewinns keine Steuern. Liegt der Anlageschwerpunkt des Immobilienfonds im Ausland, bleiben sogar 80 % der Erträge vom Fiskus unberührt. Auf alle nicht befreiten Erträge zahlen Anleger dann Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Das bedeutet für Investoren: Nachdem bei der Depot­bank ein Freistellungsauftrag einge­reicht wurde, erfolgt die Besteuerung unabhängig vom Fondstyp automatisch. Eine weitere Neuerung ist der Wegfall des Bestandsschutzes. Auch Anleger, die Fonds vor 2009 gekauft haben, müssen Erträge ab 2018 versteuern. Beim Verkauf gibt es einen Freibetrag von 100.000 Euro.

  • Versteuerung digitaler Wertpapiere

Grundsätzlich unterliegen auch Erträge und Veräußerungsgewinne digitaler Wertpapiere dem Abgeltungsteuersatz. Werden digitale Wertpapiere vom Käufer selbst oder von unregulierten Handelsplattformen verwahrt, müssen etwaige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung offengelegt werden. Wenn der Handel und die Verwahrung digitaler Vermögenswerte jedoch über eine inländische Investmentplattform erfolgt, sind die Abführung der Abgeltungssteuer meist über technische und vertragliche Systeme angebunden. 

Digitale Wertpapiere wie zum Beispiel tokenisierte Schuldverschreibungen bieten Vorteile wie 24/7 Handelbarkeit und geringe Einstiegshürden in vormals illiquide Anlageklassen, ohne dass Investoren auf die gewohnten Abläufe bei der Besteuerung verzichten müssen. Im Gegensatz zu Kryptowährungen wie Bitcoin, bei denen sich Investoren selbst mit komplexen Steuerfragen beschäftigen oder gar einen Dienstleister zusätzlich dafür beauftragen müssen, sind die Abläufe zur Abführung der Steuer für tokenisierte Anteile sicher, bequem und rechtskonform.


Tipps zur Steuer- und Renditeoptimierung von Geldanlagen

Damit die Rendite einer Geldanlage nicht durch eine unnötig hohe Besteuerung oder Verwaltungskosten geschmälert wird, gilt es, einige Spartipps zu berücksichtigen:

  • Alte Aktien steuerfrei verkaufen

Für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gilt eine Besonderheit: Man kann diese auch heute noch steuerfrei verkaufen. Dabei gilt die Regel "first in, first out". Das bedeute, dass das Finanzamt z.B. bei Teilverkäufen die zuerst erworbenen Aktien als die zuerst wieder abgestoßenen betrachtet.

  • Sparerpauschalbetrag nutzen

Für Alleinstehende sind pro Jahr 801 Euro der Kapitalerträge steuerfrei. Bei verheirateten verdoppelt sich der steuerliche Freibetrag auf 1.602 Euro. Dieser Sparerpauschalbetrag muss über einen Freistellungsauftrag bei der Bank oder über eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Andernfalls berechnet das Finanzamt die Abgeltungssteuer auf die gesamten Kapitalerträge.

  • Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung Abgeltungssteuer sparen

Für Anleger mit geringen Einkünften aber hohen Kapitalerträgen kann sich die Nichtveranlagungsbescheinigung lohnen, die sie von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge befreit. Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen (inklusive Kapitalmarkterträgen!) folgende Beträge nicht übersteigt:

  • bei Ledigen: 9.744 Euro
  • bei Verheirateten / Verpartnerten: 19.488 Euro

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten Anleger beim Finanzamt und müssen diese ausgefüllt an ihre Depotbank weiterleiten, um eine automatische Abführung der Abgeltungssteuer zu vermeiden.

  • Gewinne und Verluste verrechnen

Hin und wieder müssen beim Handel mit Aktien auch Verluste realisiert werden. Diese haben jedoch auch eine positive Seite: Sie können steuerlich geltend gemacht und mit realisierten Aktienkursgewinnen verrechnet werden. Das führt dazu, dass sich die Steuerlast (Abgeltungssteuer) reduziert. Entsteht unterm Strich ein Verlust für das gesamte Kalenderjahr, kann dieser auch auf das Folgejahr übertragen werden. Andere Kapitalerträge wie Dividenden, Anleihen oder Zinsen werden dagegen getrennt versteuert. Das Finanzamt wird diese nicht mit Aktienverlusten verrechnen.

  • Depotgebühren einsparen

Anleger investieren meist zu wenig Zeit in den Vergleich von Depotgebühren und nutzen einfach das Brokerage-Angebot ihrer Hausbank. Da Geldinstitute, Vermögensverwalter oder Discountbroker für den Kauf, Verkauf und der Verwahrung von Wert­papieren oder ETFs jedoch unterschiedlich hohe Gebühren und Provisionen berechnen, lohnt sich ein Blick aufs Kleingedruckte. Besonders für Privatinvestoren, denn es gilt die Faustregel: Je geringer die Anlagesumme, desto stärker beeinflusst die Depotgebühr die Rendite. Je nach Depotanbieter und Depotwert kann sich ein jährliches Sparpotenzial im vierstelligen Bereich ergeben.

Bei der Investition in digitale Wertpapiere entfallen Depotkosten ganz. Durch die weitgehende Digitalisierung der Prozesse können Aufwand und Kosten der Kapitalanlage auf ein Minimum reduziert werden. Die Blockchain-Technologie macht Globalurkunden überflüssig. Erworbene, digitale Wertpapiere können über die Blockchain schnell, kostensparend und ohne die Zwischenschaltung von Banken und anderen, traditionellen Finanzdienstleistern übertragen werden. Auf diese Weise werden bis zu 80 % der Kosten einer herkömmlichen Wertpapieremission eingespart.


Langfristig (digital) investieren macht sich bezahlt

Da Steuerfragen äußerst komplex sein können und sich die Gesetzgebung im Laufe der Zeit ändert, empfiehlt es sich für Anleger unbedingt, konkrete Fragen rechtzeitig und fachkundig zu klären. Wenn das eigene Wissen dazu nicht ausreicht, sollte im Zweifel lieber ein professioneller Steuerberater hinzugezogen werden, um unangenehme Überraschungen bei der Kapitalanlage zu vermeiden.

Im Zuge der Kostenminimierung bzw. Renditemaximierung sollten Investoren auch das eigene Anlageverhalten hinterfragen. Auf dem Finanzmarkt gilt die Redensart: “Hin und Her macht Taschen leer”. Das bedeutet, dass viele Transaktionen aufgrund der anfallenden Gebühren bei Geldinstituten oder Online-Brokern immer zu Lasten der Rendite gehen. 

Deshalb empfiehlt sich eine vorausschauende, langfristige Investitionsstrategie basierend auf einem diversifizierten Portfolio, das etwaige Marktschwankungen ausgleicht. Da sich sowohl Wertpapiere, als auch Sachwerte wie z.B. Immobilien digital abbilden lassen, können Anleger mit einem digitalen Portfolio gleichzeitig diversifiziert investieren und Kosten sparen.

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