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BaFin: Die “Kryptowährungshüter” überwachen jetzt auch Emittenten

BaFin: Die “Kryptowährungshüter” überwachen jetzt auch Emittenten

FINEXITY
4 Minuten 
Lesezeit
July 11, 2024

Seit dem 30. Juni 2024 gelten neue BaFin-Regeln für die Kryptobranche. Sie markieren einen wichtigen Schritt bei der Regulierung des Kryptomarktes in Deutschland und haben das Ziel, Innovationen zu fördern und Risiken einzudämmen. Erfahren Sie, welchen Hintergrund die Neuregelung hat, und welche Auswirkungen sie auf Kryptoemittenten und Investoren hat.

BaFin zündet nächste Stufe der EU-Krypto-Regulierung

Die Grundlage für alle Neuerungen ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – kurz: MiCAR), die 2023 in Kraft getreten ist. Sie ist Teil eines EU-Pakets zu Digitalisierung des Finanzsektors und soll dazu dienen, einen harmonierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, Geldwäsche zu bekämpfen und Verbraucher zu schützen. MiCAR besteht aus mehreren „Titeln“, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten gültig werden.

Geschäfte mit Kryptowährungen werden in Deutschland schon seit dem 1. Januar 2020 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Plattformen, die Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen handeln oder verwahren, benötigen seitdem eine BaFin-Lizenz. Da Ende Juni 2024 die Titel III und IV der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) in der gesamten EU rechtswirksam wurden, beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin jetzt auch die Emittenten von sogenannten vermögenswertrefinanzierten Token und E-Geld-Token.

Diese unterscheidet MiCA anhand des Referenzwerts: Bezieht sich der Wert eines Tokens ausschließlich auf eine bestimmte offizielle Währung – etwa auf den US-Dollar –, so wird dieser als E-Geld-Token qualifiziert. Besteht die Reserve des Kryptowerts entweder aus keiner offiziellen Währung oder aus mehreren Assets, von denen auch eine oder mehrere Assets eine offizielle Währung sein können, wird der Kryptowert als vermögenswertreferenzierter Token einzustufen sein.

Welche Krypto-Assets betroffen sind

Insgesamt definiert MiCAR drei Arten von Krypto-Werten:

  • Titel III der MiCAR regelt vermögenswertreferenzierte Token (Asset-Referenced-Token, ART). Das sind Kryptowerte, deren Stabilität nicht an einer Währung, sondern an anderen Werten, wie etwa Gold, ausgerichtet ist. Grundsätzlich gilt für Emittenten von ART, dass sie eine Zulassung von ihrer nationalen Aufsichtsbehörde benötigen. Zudem müssen sie ihren Sitz in der EU haben und sind verpflichtet, ein Whitepaper zu erstellen, das die wesentlichen Informationen über den Emittenten und den ausgegebenen Kryptowert enthält und von der BaFin vorab kontrolliert wird.
  • Titel IV der MiCAR betrifft Emittenten von E-Geld-Token. Dabei handelt es sich im juristischen Sinne um eine neue Klasse digitalen Geldes. E-Geld-Token sind eine digitale Darstellung von Fiat-Geld (wie Euro oder US-Dollar). Ein solcher Token muss dabei zwei Merkmale erfüllen: Er muss wertstabil erscheinen, weil er sich auf den Wert einer offiziellen Währung bezieht und er muss eine Technologie wie Distributed Ledger (DLT) nutzen.
  • Sonstige Token: Dazu zählen Kryptowährungen ebenso wie Utility Token, die ihren Inhabern das Recht gewahren, bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu beziehen. Auch NFT (Non Fungible Token), die vor allem dank digitalisierter Kunst von “Beeple” im Jahr 2021 für Furore gesorgt haben, fallen in diese Kategorie.

Allerdings fallen nur die Titel lll und lV unter die neue Regelung vom 30. Juni 2024. Für “Sonstige Token“ wird die neue Regulierung erst ab dem 30. Dezember 2024 wirksam. Security Token zur “Stückelung” digitaler Vermögenswerte wie z.B. von FINEXITY sind übrigens nicht von der neuen BaFin-Gesetzgebung betroffen. Sie fallen bereits in den Geltungsbereich der EU-Regulierung über Finanzinstrumente, die in Deutschland insbesondere durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgelegt ist.

Auswirkungen auf den Krypto-Markt und Investoren

Durch die stufenweise Umsetzung dieser MiCAR-Vorgaben werden jetzt also auch Token-Emittenten strenger kontrolliert und zur Einhaltung strikter Transparenz- und Sicherheitsstandards verpflichtet. Das bietet viele Vorteile. Zum Beispiel könnten mehr private und institutionelle Investoren Vertrauen in den Markt für Krypto-Assets fassen, der in den vergangenen Jahren immer wieder Imageschäden erlitten hat. Langfristig könnte dies zu einem stabileren und robusteren Krypto-Markt führen, der sowohl für private als auch institutionelle Investoren attraktiver wird.

Gleichzeitig bedeuten die Regelungen aber auch einen erheblichen Mehraufwand und höhere Kosten für Token-Emittenten. Die Erstellung eines genehmigungspflichtigen Whitepapers und die Einhaltung der erweiterten Sorgfaltspflichten erfordern eine spezialisierte Expertise und mehr Ressourcen. Kleinere Marktteilnehmer könnten diesen Anforderungen möglicherweise nicht gerecht werden, was zu einer Konsolidierung führen dürfte.

Bis zum vollständigen Inkrafttreten der MiCAR-Verordnung sollten Finanzdienstleister die Zeit nutzen, um sich mit den Regelungen vertraut zu machen und technische Entwicklungen voranzutreiben. Auch kann es ratsam sein, Allianzen mit erfahrenen Partnern zu schließen, die über eine weitreichende Expertise in der Verbindung von analogen und digitalen Finanzprodukten verfügen. So können sie, sobald die MiCAR-Verordnung vollständig greift, gut vorbereitet sein und Anlegern hochwertige Angebote machen, die die Chancen der Digitalisierung und Tokenisierung voll ausschöpfen.

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