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Sachwerte 2.0: Was sind eigentlich Kryptowertpapiere?

Sachwerte 2.0: Was sind eigentlich Kryptowertpapiere?

FINEXITY
4 Minuten 
Lesezeit
September 12, 2024

Der Begriff “Krypto” klingt erstmal nach Blockchain, Bitcoin & Co. Doch Kryptowertpapiere können viel mehr: Sie kombinieren die Merkmale traditioneller Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen mit der Technologie von Kryptowährungen. Erfahren Sie mehr über die Grundlagen von Kryptowertpapieren, die Gesetzgebung und den Unterschied zu bereits länger bestehenden, digitalen Assets wie Security Token.

Traditionelle Assets tokenisieren

Am 10. Juni 2021 ist das Gesetz zu elektronischen Wertpapieren (kurz eWpG) in Kraft getreten. Damit wurde erstmals die rein digitale Emission von (Krypto-)Wertpapieren ohne physische Urkunden möglich, die reale Vermögenswerte wie Aktien, Anleihen oder andere Finanzinstrumente in digitaler Form auf einer Blockchain repräsentieren können. Diese Tokenisierung erlaubt es, Vermögenswerte effizienter zu handeln und zu verwalten, indem sie auf einer dezentralen Plattform abgebildet werden. Technische Grundlage ist die Distributed Ledger Technology (DLT). Kryptowertpapiere können dabei als Gesamtemission durch einen Sammeleintrag oder auch als Einzeleintragung begeben werden. Sie sind rechtlich den traditionellen Wertpapieren gleichgestellt, müssen aber in einem speziellen Register, dem sogenannten Kryptowertpapierregister, gelistet werden. Dieses Register wird entweder durch zentrale Verwahrer oder durch dezentrale Blockchain-Netzwerke geführt.

Für die Begebung von Kryptowertpapieren sind drei Dinge essenziell: Eine Kennzeichnung als Kryptowertpapier, eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie eine Mitteilung an die Aufsichtsbehörde BaFin, die eine Liste der aktuellen Kryptowertpapiere führt. Ein “Neuzugang” mit Signalwirkung für den gesamten Bankensektor war im Juli 2024 beispielsweise das Kryptowertpapier der Förderbank KfW nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) in Höhe von 100 Millionen Euro.

International gibt es unterschiedliche Ansätze zur Regulierung von Kryptowertpapieren: In den USA fallen Kryptowertpapiere beispielsweise in den Zuständigkeitsbereich der Securities and Exchange Commission (SEC). Hier wird zwischen Utility Tokens (nicht reguliert) und Security Tokens (reguliert wie traditionelle Wertpapiere) unterschieden. Die SEC setzt strikte Regeln für die Ausgabe von tokenisierten Wertpapieren. Auf europäischer Ebene arbeitet die Europäische Union an der Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Kryptowertpapiere. Der Entwurf der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) bietet dabei ein umfassendes Regelwerk für die Regulierung von Krypto-Assets, einschließlich Wertpapieren.

Kryptowertpapier vs. Security Token

Auf Deutschland bezogen hatten Unternehmen schon vor dem Inkrafttreten des eWPG die Möglichkeit, Wertpapiere in tokenisierter Form als Security Token auszugeben. Im Gegensatz zu Kryptowährungen oder Security Token benötigen Kryptowertpapiere keine Lizenz für das Kryptoverwahrgeschäft, sondern werden in das Depotgeschäft eingeordnet. 

Die Rechte und Pflichten für Emittent und Anleger werden bei tokenisierten Schuldverschreibungen über die zugrundeliegenden Anleihebedingungen mit den Token verknüpft. Bei Transferierung der Token erfolgt zugleich eine Abtretung der mit dem Token verknüpften Rechte an den neuen Tokeninhaber. Nach der vom Gesetzgeber gewählten Konstruktion, dass Kryptowertpapiere nur dann vorliegen können, wenn sie in ein Kryptowertpapierregister eingetragen werden, werden Security Token ohne eine solche Eintragung keine Kryptowertpapiere darstellen und als rechtliche Alternative bleiben.

Tokenemittenten können deshalb zwischen der Begebung eines Kryptowertpapiers oder eines klassischen Security Token wählen. Durch die Eintragung in ein reguliertes Register und den neuen Begebungsprozess unterscheiden sich die neuen Kryptowertpapiere also von der “klassischen“ Tokenisierung als Security Token.

Im Detail kann man folgende Merkmale von Kryptowertpapieren und Security Token unterscheiden:

Kryptowertpapiere:

  • Haftung: Der Kryptowertpapierregisterführer haftet im Rahmen der regulierten Tätigkeiten, was zusätzlichen rechtlichen Schutz bietet.
  • Übertragbarkeit: Die Übertragung erfolgt immer über das gesetzlich geregelte Register, was klare und transparente Abläufe gewährleistet.
  • Transparenz: Alle Einträge im Register sind gültig und für die Öffentlichkeit einsehbar, was zu einem hohen Maß an Transparenz führt.
  • Gutglaubenschutz: Vorhanden, da das Register als offizielle Referenz für Eigentumsverhältnisse dient, was den Besitz schützt.
  • Haftungsstellung im Insolvenzfall: Vorrangig – im Falle einer Insolvenz haben Inhaber von Kryptowertpapieren eine höhere Priorität bei der Befriedigung ihrer Ansprüche.

Security Token:

  • Haftung: Die Emittierenden haften für die Ausgabe der Tokens, aber der Sekundärmarkt ist nicht abgedeckt, was eine geringere Haftungsabsicherung bedeutet.
  • Übertragbarkeit: Die Übertragung hängt stark von der Gestaltung des Tokens ab und kann daher variieren.
  • Transparenz: Es gibt nur wenige öffentlich zugängliche Informationen, meistens nur das Whitepaper (WIB) und den Prospekt.
  • Gutglaubenschutz: Nicht vorhanden, was bedeutet, dass die Eigentumsverhältnisse weniger rechtlich abgesichert sind.
  • Haftungsstellung im Insolvenzfall: Nachrangig – im Falle einer Insolvenz werden Security Token-Inhaber oft nachrangig behandelt.

Unterm Strich stellen Kryptowertpapiere eine spannende Weiterentwicklung des Finanzmarktes dar, da sie traditionelle Wertpapiere mit den Vorteilen der Blockchain-Technologie verbindet. Somit haben Privatinvestoren einen regulierten Zugang zu Assetklassen, die vorher teils nur institutionellen Investoren vorbehalten waren.

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